Attendorn/Siegen. Nach dem Feuer in der Flüchtlingsunterkunft in Attendorn könnte der Verdächtige dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen werden.

Es war ein verheerendes Feuer. Die Flüchtlingsunterkunft in der Donnerwenge in Attendorn stand am 12. Juli dieses Jahres gegen 22 Uhr in hellen Flammen . In einem Zimmer war das Feuer ausgebrochen, das schnell auf die anderen Container übergriff. Die 14 männlichen Bewohner konnten das Gebäude noch rechtzeitig verlassen. Ein Mann wurde leicht verletzt. Es entstand Sachschaden von einer halben Million Euro.

Noch in der Nacht geriet ein Bewohner der Unterkunft, der sich auffällig verhielt, ins Visier der Ermittler. Bereits am Tatort soll der 24-Jährige zugegeben haben, das Feuer gelegt zu haben. Er wurde zunächst festgenommen und dann vorläufig in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Sicherungsverfahren

Über die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie kann nur die Kammer eines Landgerichtes entscheiden.

Im Gegensatz zur Anklage in einem gewöhnlichen Strafprozess spricht man im Sicherungsverfahren von einer Antragsschrift .

Der Verdacht, dass bei dem mutmaßlichen Brandstifter eine psychiatrische Erkrankung vorliegt, hat sich mittlerweile erhärtet. „Ich habe eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren erstellt. Das geht zur Großen Strafkammer des Landgerichtes Siegen. Es wird überprüft, ob die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt angeordnet wird. Dort ist er derzeit einstweilig untergebracht“, sagte Staatsanwalt Reiner Hoppmann auf Anfrage unserer Redaktion. Hintergrund: Die Begutachtung durch einen Psychiater hat ergeben, dass bei dem Mann eine psychische Erkrankung vorliegen kann.

Schwere Brandstiftung

Die Große Strafkammer muss nun in der Verhandlung am Siegener Landgericht zunächst klären, ob der 24-Jährige die Tat begangen hat. Dabei geht es um den Vorwurf der schweren Brandstiftung und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte mit gefährlicher Körperverletzung. Nach der Tat soll er bei der Festnahme eine Schere in der Hand gehabt und damit versucht haben, auf die Polizeibeamten einzustechen.

Die Taten müssen in der Beweisaufnahme genauso nachgewiesen werden, wie in einem sonstigen Strafprozess. In dem Sicherungsverfahren, in dem sich der psychiatrische Sachverständige ein weiteres Bild von dem Mann verschafft und ein abschließendes Gutachten vorträgt, geht es dann darum, ob dieser zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Ist dies der Fall, kann er wegen der Vorwürfe der schweren Brandstiftung und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte mit gefährlicher Körperverletzung nicht bestraft werden. Es kommt dann die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie in Betracht.

Der Gutachter muss auch Stellung dazu beziehen, ob infolge einer vorliegenden psychiatrischen Erkrankung zu erwarten ist, dass der 24-Jährige infolge seines Zustandes weitere schwere Straftaten begehen könnte und er eine Gefährdung für die Allgemeinheit ist. Am Ende muss dann die Kammer abwägen und über die Unterbringung entscheiden.

Der Termin für das Sicherungsverfahren am Siegener Landgericht steht noch nicht fest.