Kreis Olpe. Der Kreis Olpe ist Corona-Risikogebiet. Doch was bedeutet das? Was darf ich noch? Wir beantworten die Fragen, die viele Menschen gerade bewegen

Corona beherrscht das mediale Geschehen derzeit auf allen Kanälen: Zeitungen, Fernsehen, Radio, Internet beleuchten das Thema aus unterschiedlichsten Perspektiven. Dennoch herrscht in der Bevölkerung offenbar ein riesiger Klärungsbedarf. Fragen über Fragen – und nur die wenigsten wissen Bescheid.

Nachdem der Kreis Olpe Corona-Risikogebiet ist, haben wir eine ganze Reihe von Fragen zusammengestellt, die die Menschen in der Region beschäftigen. Die Fachleute des Kreises Olpe beantworten sie.

1 NRW hält daran fest, kein Beherbergungsverbot aufzustellen. Wenn jemand aus dem Kreis Olpe in ein Bundesland mit einem solchen Verbot reisen möchte, welche Voraussetzungen muss er erfüllen, wie jung muss ein Test sein?

Das ist den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu entnehmen.

2 Darf ein Urlauber aus einem Risiko-Land – z. B. Niederlande oder Frankreich – in einem Hotel oder einer Pension im Kreis Olpe einchecken? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Ja, es gilt in NRW kein Beherbergungsverbot. Darüber hinaus ist die Corona-Einreise-Verordnung zu berücksichtigen: Quarantäne von 14 Tagen, wenn nicht ein negativer Test vorgelegt werden kann.

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3 Dürfen Berufspendler von außerhalb, beispielsweise auch aus Rheinland-Pfalz oder Hessen in den Kreis Olpe zum Arbeiten einreisen und ungehindert wieder in ihre Heimat-Region zurückfahren ohne Auflagen?

Ja.

4 Wenn jemand privat seinen Geburtstag in den eigenen vier Wänden feiern möchte, wie viele Gäste dürfen kommen?

Nach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung gibt es zur Zeit keine Einschränkungen für den Privatbereich.

5 Wenn ich Hochzeit feiern oder einen Beerdigungs-Kaffee ausrichten möchte, wie viele Leute sind in der Gastronomie erlaubt und unter welchen Voraussetzungen?

An Feiern aus herausragendem Anlass können bis zu 25 Personen teilnehmen. Die örtliche Ordnungsbehörde kann bei einem entsprechenden Hygienekonzept Ausnahmen zulassen.

6 Müssen Unternehmen im Kreis Olpe in den Betrieben auf Abstand oder andere Hygienebeschränkungen achten?

Ja.

7 Wie lange dürfen Kneipen und Restaurants abends geöffnet haben. Wie lange dürfen sie Bier, Wein etc. ausschenken?

Jeweils bis 23 Uhr gemäß der Allgemeinverfügung.

8 Maskenpflicht soll ausgeweitet werden ab einem Inzidenzwert über 50. Herrscht dann in allen Schulen des Kreises nach den Herbstferien Maskenpflicht?

Das hängt von den Vorgaben des Schulministeriums. ab.

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9 Warum muss man mit negativem Coronanachweis weiterhin in Quarantäne bleiben?

Die Ansteckungsfähigkeit des Virus beträgt 14 Tage. Auch wenn das Testergebnis negativ war, können noch Krankheitssymptome auftreten.

10 Wer einen Test zwingend für den Urlaub benötigt, weil er aus dem Risikogebiet Kreis Olpe will, wo kann er gemacht werden, wer muss ihn bezahlen?

Der Test kann bei allen Vertragsärzten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) (Hausärzte) gemacht werden, die dem Rahmenvertrag zwischen Land und KV beigetreten sind. In diesen Fällen sind die Tests für die Betroffenen kostenfrei. Darüber hinaus kann der Test gegen Bezahlung auch durch alle anderen Ärzte erfolgen.

11 In Großstädten muss auf öffentlichen Plätzen Maske getragen werden. Trifft das auch auf den Kreis Olpe zu? Muss ich zum Beispiel auf dem Marktplatz in Olpe oder in der Niedersten Straße in Attendorn jetzt eine Maske tragen?

Nein.

12 Weihnachten im Kreise der Familie im Risikogebiet: Dürfen Familienmitglieder aus mehr als zwei Haushalten in den eigenen vier Wänden oder Gaststätten zusammen feiern?

Das hängt von der dann geltenden Rechtslage ab.

13 Wie geht’s mit Sportveranstaltungen weiter? Dürfen beispielsweise die Fußballer in der Halbzeitpause zusammen in die Kabine?

Nach den Hygienekonzepten der Vereine ist das nicht erlaubt.

14 Kann ich geplante Urlaube wegen des Coronavirus kostenlos stornieren, weil ich lieber zuhause bleiben möchte?

Keine Frage, die das Gesundheitsamt beantworten kann und muss.

15 Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen in der Öffentlichkeit, mit weniger als 250 in geschlossenen Räumen sind erlaubt. Was bedeutet das konkret? Wo darf ich dann mit 249 Menschen feiern und unter welchen Voraussetzungen?

Erlaubt sind Veranstaltungen und Versammlungen mit weniger als 250 Personen, wobei die zulässige Teilnehmerzahl auf 20 Prozent der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes begrenzt ist. Es gilt Maskenpflicht am Steh- und am Sitzplatz. Feiern sind nur aus herausragendem Anlass und mit einer Teilnehmerzahl bis zu 25 Personen möglich.

16 Bis wohin gilt das Quarantäneverbot? Darf ich in den eigenen Garten oder mal kurz mit dem Hund Gassi gehen?

Quarantäne heißt häusliche Absonderung. Die Unterkunft darf bis zum Ende der Quarantäne nicht verlassen werden. Besuch darf nicht empfangen werden. Bei Einfamilienhäusern darf also auch der Garten (ohne Kontakt zu anderen Personen) genutzt werden – bei Mehrparteienhäusern ist wirklich nur der Aufenthalt in der Wohnung oder auf dem Balkon möglich.

17 Wie sieht es mit Einkaufen und anderen Freizeitaktivitäten aus? Dürfen Menschen von außerhalb noch in den Kreis Olpe kommen und ungehindert wieder fahren?

Ja.

18 Oder haben Bürger aus dem Kreis Olpe dahingehend Einschränkungen, wenn sie woanders was unternehmen wollen?

Nein.

19 Dürfen Chöre und Blaskapellen unter den Abstandsregeln, die in den vergangenen Monaten galten, weiter proben?

Diese Frage wurde heute dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) gestellt und wurde noch nicht beantwortet. Nach dem letzten Erlass vom 13. Oktober 2020 des MAGS gelten die generellen Vorgaben für alle Arten von Veranstaltungen, nach strenger Auslegung dann auch für die Proben.

20 Wie bereitet sich der Kreis Olpe auf weiter steigende Infektions-Zahlen und einen möglichen zweiten Lockdown vor?

Personal aus anderen Verwaltungsbereichen wird bereitgestellt und geschult.