1. Nachdem der Bauantrag jetzt eingereicht ist, wie ist der formelle weitere Weg aus Sicht des Kreises?

Das in Rede stehende Verfahren wird als förmliches Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geführt. Der Antrag im Bereich Kirchhundem enthält eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). In diesen Fällen ist eine weitreichende Öffentlichkeitsbeteiligung unabdingbar. Zunächst wird geprüft, ob der Antrag juristisch und technisch vollständig ist. Sobald die Vollständigkeit der Unterlagen gegeben ist, eröffnet die Behörde das förmliche Verfahren. Dieser Vorgang ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der vollständige Antrag liegt einen Monat in der Gemeinde, die vom Vorhaben betroffen ist sowie in der Genehmigungsbehörde zur Einsicht aus. Jedermann kann einen Monat nach Auslegungsende bei der Genehmigungsbehörde schriftlich Einwendungen erheben. Das Vorhaben sowie die Einwendungen werden unter Vorsitz des Kreises in einem öffentlichen Termin erörtert. Aufgrund des sogenannten Planungssicherstellungsgesetzes hat die Genehmigungsbehörde die Befugnis, einen Erörterungstermin wegen der Corona-Pandemie entfallen zu lassen.

2. Der Antrag musste in 10-facher Ausfertigung eingereicht werden: Welche Behörden müssen einbezogen werden?

Die zehn Exemplare sind lediglich die Arbeitsexemplare der Fachbehörden des Kreises Olpe, des Kreises Siegen-Wittgenstein und der Gemeinde Kirchhundem. Die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange erfolgt soweit wie möglich digital über das Internet oder mit Datenträgern.

3. Wann können die Bauherren (Enercon/RothaarWind GmbH) mit einer Entscheidung rechnen?

Das Verfahren soll ab Verfahrenseröffnung, also bei Vollständigkeit der Unterlagen, sieben Monate nicht überschreiten.