Schöndelt. Die SL Natur Energie plant den Bau von drei Windrädern bei Schöndelt und ist der Meinung: Die Gemeinde Finnentrop muss ihr Einvernehmen erteilen.
Im Dezember vergangenen Jahres hat die SL Natur Energie, ein Projektierer für Windkraftanlagen aus Gladbeck, beim Kreis Olpe einen Bauantrag zur Errichtung von drei Windrädern nordöstlich von Schöndelt gestellt. Im Rahmen des komplizierten Genehmigungsverfahrens ist nun auch die Gemeinde Finnentrop darum gebeten worden, sich grundsätzlich zu den drei Bauanträgen zu äußern. Klar ist schon jetzt: Das Windenergie-Unternehmen aus dem nördlichen Ruhrgebiet vertritt die strikte Rechtsauffassung, dass der Gemeinde gar keine andere Wahl bliebe als dem Antrag zuzustimmen.
„Eine Gemeinde, die ihr Einvernehmen zu einem solchen Infrastrukturprojekt verweigern möchte, braucht dafür sehr triftige Gründe. Da wir die Windkraftanlagen hier in einem Bereich bauen möchten, der bereits seit 2014 in den Planungen Finnentrops für die Windkraftnutzung vorgesehen ist, sehen wir diese nicht. Einen rechtlichen Spielraum gibt es aus unserer Sicht hierbei nicht“, erklärt Milan Nitzschke im Gespräch mit dieser Redaktion.
Der Geschäftsführer von SL Natur Energie ergänzt: „Grundsätzlich ist uns daran gelegen, in enger Kooperation mit Rat, Verwaltung und Bevölkerung zu planen. Der Windpark soll die saubere Stromversorgung für Finnentrop liefern und möglichst viel Wertschöpfung vor Ort generieren.“ Die Bürger würden auch die Möglichkeit erhalten, sich selbst am Projekt zu beteiligen. Nitzschke: „Aber es darf nicht noch mehr Zeit ins Land gehen. Landauf, landab stockt die Energiewende, weil Planungsverfahren teilweise über zehn Jahre gehen. So werden wir den Klimawandel kaum aufhalten. Deswegen haben wir unseren Antrag jetzt gestellt und setzen auf ein Genehmigungsverfahren ohne zusätzliche Verlängerungen.“
Konzentrationszonen
Die Finnentroper Gemeindeverwaltung um Bauamtsleiter Ulrich Hilleke will allerdings zum jetzigen Zeitpunkt besagtes Einvernehmen nicht erteilen. Sie schlägt daher dem Rat, der in der kommenden Woche zusammenkommt, vor, seine Zustimmung zu den drei Bauvorhaben erstmal nicht zu geben. Der Grund liegt im aktuell gültigen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde, der allerdings schon einige Jahre alt ist und deshalb auch rechtlich angreifbar scheint.
Dort sind nämlich drei sogenannte Konzentrationszonen ausgewiesen – also Bereiche im Gemeindegebiet, in denen Windräder, die nach Baugesetzbuch in Außenbereichen privilegiert sind, gebaut werden dürfen. Durch diese Konzentrationszonen werden alle übrigen Bereiche im Flächennutzungsplan automatisch ausgeschlossen. Es entsteht also eine Vorrangzonenausweisung mit Ausschlusswirkung. Und genau darauf beruft sich die Verwaltung. Denn die Stellen, an denen die SL Natur Energie ihre drei Windräder bei Schöndelt hinsetzen möchte, liegen eben nicht in diesen Konzentrationszonen.
Änderung des FNP
Zumindest noch nicht. Denn die Planungen der Gemeinde sehen vor, den Flächennutzungsplan im besagten Bereich nordöstlich von Schöndelt abzuändern und diese Fläche als Sondergebiet für Windenergie auszuweisen. Ein dafür notwendiger Bebauungsplan ist bereits auf den Weg gebracht worden. Beide Verfahren laufen derzeit und sind noch (längst) nicht abgeschlossen. Genau hier liegt der zweite Grund, warum die Gemeindeverwaltung den Bauanträgen derzeit nicht zustimmen möchte, zumal aktuell auch die Auswertung der Stellungnahmen von Bürgern und Behörden im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung ausgewertet werden.
Von einer gefestigten Planung sei daher zurzeit nicht auszugehen, argumentiert die Verwaltung. Aus diesen Gründen vertritt die Gemeinde die Auffassung, dass der Kreis Olpe mit einer Reaktion zunächst abwarten müsse, bis der neue FNP der Gemeinde Finnentrop fertiggestellt ist. Im Übrigen stehen bereits drei Räder im unmittelbaren Umkreis von Schöndelt. „Am Ende werden vermutlich die Gerichte entscheiden, ob ein Windrad gebaut werden darf oder nicht“, vermutet Gregor Becker, Fachdienstleiter Umwelt beim Kreis Olpe, vor dem Hintergrund dieser „kniffligen Rechtsangelegenheit“.