Bamenohl. Die gute Nachricht für die SG Finnentrop/Bamenohl: Der Fußballverein bekommt sein versprochenes Geld von der Gemeinde für den Tribünenbau.
Die CDU-Mehrheitsfraktion hat am späten Dienstagabend im Finnentroper Gemeinderat den Dringlichkeitsbeschluss von Bürgermeister Dietmar Heß zum Bau einer kleinen Tribüne im Stadion der SG Finnentrop/Bamenohl abgelehnt. Negative Auswirkungen für den Verein bleiben aber aus.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Die Fußballer bekommen die versprochenen rund 40.000 Euro aus der Gemeindekasse für den Tribünenbau. Die restlichen 20.000 Euro wird der Verein aus eigenen Mitteln und durch einen Spendenaufruf zusammen bekommen. Bürgermeister Heß hatte die Fraktionschefs während der politischen Sommerpause um die Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gebeten, weil er bei dem geplanten Bauvorhaben keine Zeit verlieren wollte. Diese Genehmigung erteilten ihm Christian Vollmert (Freie Wähler) und Jens Nagel (SPD), was für den Dringlichkeitsbeschluss ausreichte.
Bekanntlich hat die neue Spielzeit schon wieder begonnen und nach dem Aufstieg in die Fußball-Oberliga erwartet der Verein ein Mehr an Zuschauern, die künftig auch von der neuen Tribüne das Spiel verfolgen sollen. Zudem mache es, gerade in Zeiten von Corona, Sinn, die Unterbringungsmöglichkeiten von Zuschauern zu vergrößern, um etwa Fangruppen voneinander trennen zu können, so die Begründung der Gemeinde.
Heß: kein intransparentes Vorgehen
Der Grund, warum die CDU-Fraktion (ähnlich wie die UWG) den Dringlichkeitsbeschluss nicht mittragen wollte, liegt einerseits in den Sportförderrichtlinien der Gemeinde begründet. Dort steht nämlich geschrieben, dass Vereine mit 25 bis maximal 40 Prozent der Kosten bezuschusst werden, je nach Größe des Bauvorhabens. Im aktuellen Tribünen-Fall sollen den Fußballern allerdings zwei Drittel der Kosten ausgezahlt werden.
Andererseits sieht CDU-Fraktionschef Ralf Helmig einen Verstoß von Bürgermeister Heß gegen die Gemeindeordnung NRW. Denn bevor der Bürgermeister auf die Möglichkeit eines Eilentscheids zurückgreifen sollte, hätte er entweder zu einer kurzfristigen Rats- oder Hauptausschusssitzung einladen müssen. Helmigs Vorwurf: „Der Bürgermeister hat bewusst eine Dringlichkeitsentscheidung gesucht, nicht weil die Sache dringlich war, sondern weil er den Aufwand zur Einberufung des Rates nicht wollte.“
Kreisligist nicht mit Oberligist vergleichen
Heß indes verteidigte sein Vorgehen und widersprach im Rat dem Vorwurf eines intransparenten Vorgehens. Dieses hatte ihm Edgar Tiggemann (CDU) vorgeworfen, der aus Sicht des Gemeindesportverbandes auch betonte, dass man alle Verein in der Gemeinde gleich halten und eine Förderquote nicht von einer Klassenzugehörigkeit abhängen sollte. Das sah Dietmar Heß anders, denn: „Ich sehe schon einen Unterschied zwischen einem Kreisligisten und einem Oberligisten. Nach Bamenohl kommen Mannschaften aus ganz Westfalen. Das ist gut für unseren Standort. Wir sollten deshalb eine funktionsfähige Arena für die Oberliga herstellen.“
Jens Nagel (SPD) sah in dem Dringlichkeitsentschluss keine Probleme und stimmt diesem auch zu. „Natürlich wird das bei anderen Vereinen Begehrlichkeiten wecken, aber das ist ja auch gut so“, betonte er. Stephan Bischopink (Freie Wähler) betonte, ähnlich wie Gerard Kowalzik (SPD), dass so eine Entscheidung im zuständigen Ausschuss hätte fallen müsse. „Ich sehe aber auch die Chance, die Sportförderung durch die Gemeinde für alle Vereine anzuheben“, so Bischopink.
Keine Konsequenzen für Verein
Das Gute für den Verein: Er bekommt das Geld trotz der abgelehnten Dringlichkeitsgenehmigung. Denn in der Gemeindeordnung steht zwar geschrieben, dass ein Rat einen Dringlichkeitsbeschluss aufheben kann, allerdings auch nur dann, wenn nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind. „Da die Entscheidung dem Verein bereits schriftlich mitgeteilt wurde und der im Vertrauen auf die Zusage in dieser Woche mit den Arbeiten begonnen hat, kann dem Verein kein Nachteil aus der Entscheidung heute entstehen“, betonte CDU-Fraktionschef Ralf Helmig im Rat.
Der Rönkhauser ergänzte, dass man trotzdem aufgrund des Vorgehens des Bürgermeisters prüfe, ob man die Kommunalaufsicht einschalten wird. „Auch werden wir prüfen bzw. prüfen lassen, ob der Gemeinde durch das nicht von der Gemeindeordnung gedeckte Vorgehen ein Schaden entstanden ist und wer diesen gegebenenfalls zu ersetzen hat“, so Helmig.