Attendorn. Mareike Eisenstein (Schauspielerin) hat Sabrina Lange (Big Brother) aus Attendorn verklagt. Eisenstein spricht von Halbwahrheiten und Lügen.

Die Schauspielerin und Moderatorin Mareike Eisenstein ist empört. Der Grund: Sabrina Lange – bekannt aus dem RTL-Format „Big Brother“ – hat ihr für die Vermittlung in das RTL-Format „Sommerhaus der Stars“ eine Provision versprochen – doch diese wurde nie gezahlt. Deswegen hat die 51-Jährige Strafanzeige erstattet (unsere Zeitung berichtete). Vor allem nach unserem jüngsten Bericht ist sie verärgert. Der Anwalt von Sabrina Lange hatte nämlich gesagt, dass es „keine schriftliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten“ gegeben hat. „Das entspricht nicht der Wahrheit“, betont Mareike Eisenstein.


Hintergrund: Sabrina Lange aus Attendorn (53) war im vergangenen Jahr im RTL-Format „Sommerhaus der Stars“. Sabrina Lange und Thomas Graf von Luxburg erreichten den dritten Platz. Aber wie haben die beiden den Platz in der Show bekommen? Mareike Eisenstein erklärt, dass sie die Bewerbungsunterlagen verfasst, ein Präsentationsvideo erstellt, Vertragsgespräche mit der Produktion geführt und die Gage ausgehandelt hat. Und das habe sie unter Vereinbarung einer Provision getan. Mareike Eisenstein wehrt sich gegen die Äußerungen des Anwaltes Markus Mingers, dass es keine schriftliche Vereinbarung gab und legt unserer Redaktion einige schriftliche Nachrichten von Sabrina Lange vor. Aus denen geht hervor, dass Sabrina Lange ihr die Provision in Höhe von 20 Prozent mehrfach für ihre Arbeit versprochen hat. Außerdem spricht Eisenstein von mehreren Zeugen. Zur Glaubhaftmachung legt sie unserer Redaktion zudem Korrespondenzen mit der Produktionsfirma und eine E-Mail eines Mannes aus Hamburg vor, den sie dem Gericht auch als Zeugen genannt hat. In dem vorliegenden Schriftverkehr schreibt er, dass Sabrina Lange auch ihm eine Vermittlungsprovision schulde. Außerdem soll sie ihm diverse Utensilien aus seiner Wohnung entwendet haben.

„Halbwahrheiten und Lügen“


Mareike Eisenstein ist mittlerweile genervt: „Warum wartet Sabrina nicht einfach das Verfahren ab, anstatt sich ständig mit Halbwahrheiten und Lügen penetrant in die Öffentlichkeit zu drängen? Mir ist es mittlerweile eher peinlich mit Lange, Luxburg und Co. in einem Atemzug genannt zu werden.“

Auf die Frage, warum denn kein förmlicher Vertrag unterschrieben vorliegt, antwortet Eisenstein: „Lange und von Luxburg haben des Öfteren einen förmlichen Vermittlungsvertrag von mir vorliegen gehabt; jedoch haben sie ihre dazu zu leistenden Unterschriften solange verschleppt und mich mit Ausreden vertröstet, bis die Vermittlung für sie in das ,Sommerhaus der Stars’ erfolgreich war und sie den Vertrag des Sommerhauses zur Unterzeichnung vorliegen hatten. Zwei Tage nachdem sie den Vertrag der Produktionsfirma hatten, hielt sich Lange zudem nicht mehr an Abmachungen und Termine und wollte dann auch nichts mehr von der Provision wissen. Dabei geht aus allen schriftlichen Nachrichten hervor, dass ein gültiger Vertrag zwischen uns besteht. Ihre ständigen Provisionsversprechungen scheinen offensichtlich nur eine Vortäuschung falscher Tatsachen gewesen zu sein, um sich selbst einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen und mir zu schaden. Unbegreiflich, dass dies der Dank für meine ganze Arbeit sein soll.“

Weitere Ermittlungen notwendig

Seitens der Rechtsanwaltskanzlei Mingers heißt es auf erneute Anfrage unserer Redaktion: „Zwischen Frau Lange und Frau Eisenstein ist nach wie vor streitig, ob es überhaupt zu einem Vertrag, gleich, ob schriftlich oder mündlich, gekommen ist. Das Landgericht Siegen hat in seinem Beschluss vom 01.07.2020 ausgeführt, dass allenfalls ein mündlicher Vertrag geschlossen worden sein könnte. Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts ist nicht geklärt, ob sich die Parteien überhaupt auf die notwendigen Grundbestandteile eines Vertrages, die sog. essentialia negotii, geeinigt haben. Mit dieser Frage steht und fällt der von Frau Eisenstein behauptete Provisionsanspruch.“

Silvia Sünnemann, Richterin am Landgericht Siegen und stellvertretende Pressesprecherin, teilt mit Blick auf den erwähnten Beschluss mit: „Das Gericht geht nach dem Erörterungstermin davon aus, dass es unstreitig sein dürfte, dass ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde und dass es nur noch um den Inhalt geht. Aber diese Auffassung des Gerichtes wurde dann noch mal zur Stellungnahme an die Parteien weitergeleitet.“