Lennestadt. Lidl möchte in Altenhundem seinen Markt auf 1300 Quadratmeter Verkaufsfläche erweitern. Die Stadt Lennestadt will das unbedingt verhindern.
Vor 15 Jahren hat sich Lidl in Altenhundem angesiedelt. Der Discounter und die Stadt Lennestadt hatten die Pläne einvernehmlich entwickelt. Doch seit ein paar Jahren scheiden sich die Geister. Der Discounter möchte seine Verkaufsfläche erweitern, was die Stadt aber unbedingt verhindern will. Lidl will seine Pläne vor Gericht durchboxen und hat wegen des Bebauungsplanes gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg geklagt und Recht bekommen. Die Ablehnung der Baugenehmigung sei unrechtmäßig. Doch die Stadt hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gestellt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat dem Haupt- und Finanzausschuss hierfür eine einstimmige Empfehlung gegeben.
Gefahr für Einzelhandel
„Wir haben gesagt, 950 Quadratmeter reichen. Wir wollen, dass der Handel im Kernbereich stattfindet und nicht da rausgesaugt wird“, sagte Bürgermeister Stefan Hundt auf Anfrage unserer Redaktion. Eine Lidl-Erweiterung an der Grenze des Stadtkerns bei der Sauerlandhalle würde einen eklatanten Einfluss auf den gesamten Facheinzelhandel haben: „Das geht so schleichend und unauffällig und auf einmal ist wieder ein Schaufenster leer. Wir haben schon vor zwei Jahren gesagt, dass das so bleibt, weil das zu gefährlich für den Einzelhandel ist.“ Durch solche Erweiterungen würden Discounter gerade im Non-Food-Bereich ihr Angebot vergrößern zu Lasten des sonstigen Einzelhandels.
HFA trifft endgültige Entscheidung
Der Antrag auf Zulassung der Berufung musste bis zum 14. August gestellt werden. Die von der Stadt Lennestadt beauftragte Anwaltskanzlei hat den Antrag zunächst zur Fristwahrung gestellt.
Die Entscheidung zur Führung von Rechtsstreitigkeiten liegt in der Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses, der in der kommenden Woche am 26. August tagt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtes ist eine komplexe Materie. Bestandteil des Bebauungsplanes ist, dass Lidl eine schallschützende Wirkung von der Sauerlandhalle zur Wohnbebauung ausübt. Tenor des Gerichtes: Diese emmissionsschützende Wirkung des Baukörpers sei im Bebauungsplan nicht mit ausreichend unbefristeter Wirkung zum Ausdruck gekommen.
Überarbeitung des Planes
Neben der Berufung vor dem OVG hat der Ausschuss eine Überarbeitung des Bebauungsplanes „Einzelhandel Altenhundem – Lennewiesen“ in die Wege geleitet und beschlossen, die Lidl-Erweiterung auf 1300 Quadratmeter zurückzustellen. „Planungsrecht ändert sich. Wir können jetzt die planungsrechtlichen Festsetzungen neu entwickeln und den Bebauungsplan rechtsfest machen. Das Klageverfahren ist der Anlass, das zu ändern, aber entschieden wird nach dem derzeitigen Stand, wie das auch das Verwaltungsgericht gemacht hat“, so Stefan Hundt.
Mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes kann in etwa zwei Jahren gerechnet werden. Der Bürgermeister ist zuversichtlich, dass sich die Stadt am Ende durchsetzen und die Lidl-Erweiterung in Altenhundem verhindern wird: „Wir haben das Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht nachvollziehen können. Wir sind guter Dinge, dass wir vor dem Oberverwaltungsgericht Recht bekommen.“