Die Leiterin der Verbraucherzentrale Lennestadt, Anne Hausmann, kennt sich aus mit Pfändungsschutzkonten. Wir befragten sie.

1. Haben Sie im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit häufiger mit Problemen rund um das Thema Pfändungsschutz-Konto zu tun?

Ja, seit Einführung des Pfändungsschutzkontos in 2010 stellen wir die Bescheinigungen für die Erhöhung des Grundfreibetrags aus, wenn z. B. Kindergeld bezogen wird. Immer wieder helfen wir Verbrauchern, wenn sie nicht verstehen, warum die Bank Gelder einbehält und dort keine ausreichende Beratung bekommen.

2. Wie gehen die Banken in der Regel mit solchen P-Konten um, und sind unzureichende Beratungen ein wiederkehrendes Thema?

Die Banken gehen mit P-Konten sehr unterschiedlich um. Vielfach werden standardisierte, schriftliche Unterlagen über die Funktionsweise des P-Kontos ausgehändigt, um die Informationspflicht der Banken zu erfüllen, eine individuelle Beratung erfolgt unserer Erfahrung zufolge nicht mehr. Aus nicht verstandenen Informationen oder fehlender Transparenz können dann leicht rechtliche Probleme entstehen. Es gibt aber auch Filialen, in denen nach Vorlage geeigneter Nachweise die Freibeträge von der Bank unbürokratisch erhöht werden. Das könnten aber durchaus noch mehr sein. Die Gesamtkonstruktion Pfändungsschutzkonto ist sehr komplex und ohne Hilfe kaum sicher zu handhaben.

3. Haben ausländische Mitbürger mit schlechten Sprachkenntnissen häufiger bürokratische Probleme?

Schlechte Sprachkenntnisse führen nicht nur dazu, dass die Hürden und Fallstricke des deutschen Konsumalltags nicht verstanden werden, sondern auch dazu, dass Verbraucher ihre Rechte nicht durchsetzen können. Hier sind alle Anbieter, auch Geldinstitute gefragt, Unterstützung zu leisten und mit einfacher Sprache Beratung und Informationen bereitzustellen. Wenn Kunden aufgrund sprachlicher Hürden Abläufe nicht verstehen, gibt es die Möglichkeit, Sprachmittler heranzuziehen oder andere Hilfestellungen zu suchen.