Rhode. Ein Haus in Olpe-Rhode sollte die Altersvorsorge werden für Annegret und Helmut Toellner. Doch jetzt wollen sie es nur noch los werden.

Es sollte ihre Altersvorsorge werden. Das war zumindest der Plan, als Annegret und Helmut Toellner 1993 das Haus in Rhode kauften. Später können sie mal von den Mieteinnahmen leben, haben sie sich gedacht. Heute ist das Ehepaar verrentet – und möchte das Haus nur noch verkaufen. Zu groß ist der Ärger mit den Mietern und dem Finanzamt. „Wir sind es einfach leid“, sagt Helmut Toellner. „Man hat ja nur noch Stress am Hals. Wir wollen auch noch leben können.“ Doch was ist passiert? Die Rentner erzählen von unsäglichen Mietnomaden und einem nicht enden wollenden Steuer-Krieg.


Früher haben Annegret (68) und Helmut Toellner (73) das ehemalige Landschulheim in Rhode geleitet. Dort haben sie in einer Dienstwohnung gelebt. Schon damals war ihnen klar, dass es irgendwann mal den Zeitpunkt geben wird, wo sie ein eigenes Heim brauchen. Also haben sie 1993 das knapp 150 Quadratmeter große Haus gekauft. Schließlich lassen sich die drei Wohnungen im Haus gut vermieten. Als 1996 das Landschulheim geschlossen wird, zieht das Ehepaar, das ursprünglich aus dem Ruhrgebiet stammt, selbst in das Haus. Bis heute vermieten sie die anderen beiden Wohnungen. Doch das geht nicht immer gut.

Dann der nächste Schock

Im November 2017 zieht eine Familie mit Kind in eine der beiden Wohnungen ein. Zunächst lief alles harmonisch – doch dann fehlen plötzlich Mietzahlungen. Die Mieter beschweren sich, dass sie Schimmel in der Wohnung hätten. „Den haben sie selbst verursacht“, sagt Annegret Toellner und berichtet von ausgekratzten Fugen im Badezimmer. „Die haben nicht gelüftet und kaum geheizt.“ Nach der Räumungsklage im Februar 2019 dann der nächste Schock: Die Familie hinterlässt ihnen 20 Säcke Müll, eine zerschlagene Scheibe und eine alte Couch. Die Wohnung muss komplett saniert werden. „Bis auf die Grundmauern und den Beton musste alles raus“, sagt Helmut Toellner. Die Kosten: 7000 Euro. Das Verfahren gegen die Familie läuft.

Und das ist nicht das erste Mal. Annegret und Helmut Toellner erzählen von einem Mann und seiner Lebenspartnerin, die ihnen eigentlich noch 1200 Euro Mietzahlungen schulden, bei einem anderen Paar, das sie ebenfalls rausklagen mussten, fehlen noch immer 300 Euro. Ein anderes Mal ist der Mieter durch ein Moped-Unfall plötzlich verstorben, die Vermieter bleiben auf den Kosten der Sanierung sitzen.

Dadurch hatte das Ehepaar entsprechend Mindereinnahmen – und außerdem noch Kosten, die sie für die Sanierungen aufbringen mussten. Umso größer war der Schock, als dann der Bescheid vom Finanzamt kam – mit einer geforderten Nachzahlung von rund 4800 Euro für die Jahre 2015 bis 2018. Denn: Das Finanzamt bezieht sich auf die üblichen Mieteinnahmen – ohne die Verluste zu berücksichtigen, berichtet das Ehepaar. „Diese Einnahmen hatten wir aber nicht“, betont Annegret Toellner. „Und dann fehlten angeblich immer Belege, die wir nachreichen mussten. Mein Mann hatte einen Herzinfarkt bekommen.“

Quittungen nicht auffindbar

Für Annegret Toellner beginnt ein Spießrutenlauf. Weil ihr Mann sie aus gesundheitlichen Gründen nicht unterstützen kann, versucht sie alle geforderten Belege nachzureichen. Und das sind einige. Doch es gelingt ihr nicht. Einige Quittungen lassen sich nach den vielen Jahren einfach nicht mehr auftreiben. Das Rentner-Paar ist verzweifelt und überfordert. Mit der Hilfe ihrer Steuerberaterin wehren sie sich dagegen – doch die Sachbearbeiterin beim Finanzamt bleibt hart, erzählen sie. Und das obwohl nach Informationen der Steuerberaterin, im Steuerrecht die „Glaubhaftmachung der Aufwendungen ausreicht“ und „Belege nur zwei Jahre aufbewahrt werden müssen“. „Wir haben das Geld nicht“, sagt die Rentnerin. „Wir müssten dafür einen Kredit aufnehmen.“


Ihre Steuerberaterin hat einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, die Akte liegt mittlerweile bei der Rechtsbehelfsstelle des Finanzamtes. Dort wird der Einspruch bearbeitet. Aber unabhängig davon, wie die Beamten nun entscheiden – Annegret und Helmut Toellner können nicht mehr. Sie wollen ihr Haus jetzt nur noch verkaufen. Einen Interessenten gibt es schon. Für sie wird es lebenslanges Mietrecht geben. Dennoch: Ihre Rentenzeit haben sich die beiden anders vorgestellt.

Rudolf Lautwein, Dienstellenleiter des Finanzamtes Olpe, erklärt auf Anfrage unserer Zeitung, dass er aufgrund des Steuergeheimnisses und Datenschutzgründen zu Einzelfällen keine Auskunft geben darf. Doch grundsätzlich macht er deutlich: „Umfang und Art der Sachverhaltsermittlung bestimmt das Finanzamt. Und das hängt von der Komplexität des Falles ab.“ Der Fall wird nun bei der Rechtsbehelfsstelle geprüft. Wie lange diese Prüfung andauert, lasse sich nicht sagen.