Kreis Olpe. Ansprechpartner für Reisende, die aus Corona-Risikogebieten zurückkehren, ist das Gesundheitsamt des Kreises Olpe. Was ist zu beachten?

Für viele war es keine leichte Entscheidung. Fahre ich trotz der anhaltenden Corona-Pandemie in den Urlaub? Während einige auf Reisen speziell in Risikogebiete verzichten, zieht es andere aus privaten oder beruflichen Gründen dennoch in die Ferne. Doch wie sollten sich Touristen, die aus der Türkei oder Marokko zurückkehren, nun verhalten? Unsere Zeitung hat bei Experten nachgefragt.

Nach wie vor hält die Corona-Pandemie an. In einigen Ländern steigt die Zahl der Infizierten besonders. Vor allem in den USA reichen die Zahlen der Neuinfektionen in die Zehntausende. Reisende, die aus Corona-Risikogebieten zurückkehren, müssen sich beim Gesundheitsamt des Kreises Olpe melden und sich für 14 Tage in häusliche Absonderung begeben. Zuletzt am Freitag verzeichnete der Kreis Olpe zwei neue Corona-Fälle. „Dabei handelt es sich um Reiserückkehrer aus Albanien und Kosovo“, teilt Hans-Werner Voß, Pressesprecher des Kreises Olpe, mit.

Die Quarantäne-Pflicht entfällt, wenn die Person einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen kann. Testungen können entweder im Risikogebiet vor der Rückreise bzw. nach der Rückkehr durchgeführt werden. Aber wer zahlt das? „Corona-Tests werden nur bei symptomatischen Patienten von den Gesetzlichen Krankenversicherungen getragen“, sagt Jana Elbert von der Stabstelle Kommunikation der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. „Ist eine Person asymptomatisch, kann ein solcher Test als eine sogenannte IGEL-Leistung, also Selbstzahlerleistung, durchgeführt werden.“

Besser in Quarantäne begeben

Wer sich also (nach einer Reise) vorsorglich und ohne Symptome testen lassen möchte, sollte sich – so wie die Patienten mit Symptomen auch – zunächst telefonisch an seinen Hausarzt wenden. Das Gesundheitsamt des Kreises Olpe appelliert an Reiserückkehrer, zum Corona-Test nicht unangemeldet zum Arzt zu gehen, um Mitmenschen nicht zu gefährden.

Meldeformular online

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass sich Einreisende aus Risikogebieten grundsätzlich 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen. Die Coronaeinreiseverordnung gilt vorerst bis 11. August. Die Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten gilt nicht, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden ist.

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten steht unter www.kreis-olpe.de ein Meldeformular zur Verfügung.

Die Laborkosten liegen ungefähr bei 70 Euro – und werden teilweise auch vom Arbeitgeber getragen, der sicherstellen möchte, dass sein Mitarbeiter gesund zur Arbeit zurückkehrt. „Man muss sich aber fragen, wie sinnvoll diese Vorgehensweise ist“, sagt Hausarzt Stefan Spieren. „Die Inkubationszeit liegt im Mittel bei fünf bis sechs Tagen. Anhand der aktuellen Datenlage laut RKI geht man von einer Infektiositätsdauer von acht bis neun Tagen aus. Ich empfehle, eine Quarantäne-Zeit von zwei Wochen nach dem Urlaub in einem Gebiet mit erhöhtem Risiko zu planen oder z. B. von zu Hause aus im Home-Office zu arbeiten. Damit zeigt man Verantwortungsbewusstsein.“

Auf das Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter setzt man zum Beispiel auch bei der Gustav Hensel GmbH in Lennestadt. Private Reisen wolle man mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte nicht verbieten, man habe aber mit den Mitarbeitern Gespräche geführt und die Einreiseverordnung des Landes NRW (siehe Infokasten) besprochen. „Das läuft richtig gut, das muss ich sagen“, betont Personalleiter Holger Grafe. „Wir hatten auch schon Mitarbeiter, die zum Beispiel zu einer Hochzeit in die Türkei gereist sind und sich dementsprechend danach getestet haben lassen.“ Die Test-Kosten müssen die Mitarbeiter bei privaten Reisen selbst tragen, bei Dienstreisen würden sie übernommen. Dienstreisen ins Ausland gibt es zu Corona-Zeiten bei der Gustav Hensel GmbH in Lennestadt allerdings nicht. „Die Angelegenheiten, die wir mit unseren ausländischen Unternehmen klären müssen, machen wir per Video-Konferenz“, erklärt Holger Grafe. „Da haben wir in den letzten Monaten auch technisch sehr stark aufgerüstet. Das funktioniert sehr gut.“

Die meisten sind vernünftig

Zwischen fünf und zehn Patienten kommen in die Arztpraxis Spieren & Kollegen in der Woche, um auf freiwilliger Basis einen Corona-Test durchführen zu lassen. In der Regel handelt es sich dabei um Urlaubsrückkehrer, berichtet Stefan Spieren. „Die meisten sind wirklich vernünftig und sehr vorsichtig“, sagt der Hausarzt. „Auf der anderen Seite gibt es leider immer wieder Patienten, die versuchen, sich trotz Symptomen, gegen einen Abstrich zu wehren.“

Corona-Tests beim Hausarzt, durch das Gesundheitsamt oder gar im Krankenhaus? Wer führt den Test durch? Grundsätzlich ist der Hausarzt oder dessen Vertreter für alle Patienten zuständig, die Symptome haben (man beachte die separaten Infektionssprechstunden) oder sich freiwillig testen lassen wollen. Das Gesundheitsamt ist dann zuständig, wenn es die Testung veranlasst. „Da geht es um Reihen-Testungen, wie zum Beispiel bei den Schlachthöfen“, erklärt Michael Färber, Leiter des Fachbereichs Jugend, Gesundheit, Soziales des Kreises Olpe. „Wir sind aber auch verantwortlich, wenn eine Person in eine Pflegeeinrichtung kommt und ein entsprechender Negativ-Test vorliegen muss.“ Die Abstrichstelle des Gesundheitsamtes befindet sich beim DRK in Finnentrop. Die Krankenhäuser testen ihre Patienten – bei geplanten und ungeplanten Aufnahmen (Geburten, Notfälle) – selbst.