Lennestadt. Ein Syrer will in Lennestadt in eine andere Unterkunft verlegt werden. Im Rathaus zückt er ein Messer. Nun steht er wegen Bedrohung vor Gericht.

Helle Aufregung am 4. März um kurz vor 12 Uhr im Rathaus in Altenhundem: Im Sozialamt hatte ein Mann plötzlich ein Messer aus seinem Rucksack geholt und gedroht. Der mutmaßliche Täter war am Donnerstag im Amtsgericht Lennestadt angeklagt.

Der Syrer (23) habe von einem Mitarbeiter im Sozialamt die sofortige Verlegung in eine andere städtische Unterkunft verlangt, so Amtsanwältin Müller-Lück in der Anklage: „Als der Zeuge sagte, dass keine andere Möglichkeit besteht, zog der Angeklagte ein Messer mit einer 15 Zentimeter langen Klinge aus seinem Rucksack. Er sagte: Wenn ich da noch mal schlafen muss, werde ich dort jemanden töten.“

Der ohne Verteidiger erschienene 23-Jährige räumte ein, dass er dem Beamten das Messer gezeigt habe: „Ich habe ihm aber nicht gedroht. Das habe ich nur so gesagt. Hätte ich was machen wollen, hätte ich das schon früher getan.“

Regelmäßig Probleme mit Mitbewohnern

Der Syrer habe seinen Schlüssel im Rathaus abgegeben, berichtete der Mitarbeiter des Sozialamtes: „Ich habe ihm gesagt, dass wir nichts anderes für ihn haben. Er ist ja anerkannt und kann sich auch selbst eine Wohnung suchen. Da zog er das Messer aus dem Rucksack. Es war in einer Schutzhülle. Er sagte: Dann muss ich die da alle abstechen. Mir wurde mulmig. Ich fühlte mich indirekt bedroht, weil ich ja regelmäßig in die Unterkünfte gehe.“

Seit 2015 kenne er den Syrer, so der Beamte: „Es gab regelmäßig Probleme mit Mitbewohnern. Ein paar Tage vorher hatte ich ihm noch eine andere Unterkunft angeboten. Da wollte er auch nicht hin.“ Zur Frage von Richter Edgar Tiggemann, ob er Befürchtungen habe, dass der Angeklagte seine Drohung in die Tat umsetzen würde, sagte der Sozialamtsmitarbeiter: „Ich könnte es mir vorstellen.“

Aus dem Lennestädter Rathaus wurde nach dem Vorfall die Polizei alarmiert. „Bei einem Einsatz mit einem Messer werden wir immer sehr hellhörig“, sagte ein Polizeibeamter vor Gericht. Der Angeklagte habe sich aber eingeschüchtert und kooperativ gezeigt. Auf der Olper Wache sei er von der Kripo vernommen worden. Mit dem Küchenmesser habe er Fleisch oder Fisch schneiden wollen.

Behandlung der Drogensucht erforderlich

Der Bericht der Bewährungshelferin über den Angeklagten war alles andere als positiv. Erst im Januar dieses Jahres war er zu einer Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung verurteilt worden. „Er leidet unter Wahnvorstellungen und konsumiert Drogen. Er lehnt alle Unterbringungen ab. In allen Unterkünften gab es Probleme mit anderen Bewohnern. Zur dauerhaften Stabilisierung erscheint eine psychiatrische Behandlung und eine Therapie der Sucht erforderlich“, so die Bewährungshelferin.

Von Wahnvorstellungen und Drogenkonsum wollte der 23-Jährige aber nichts wissen. „Wirkliche Einsicht in seine Probleme scheint er ja nicht zu haben“, kommentierte die Amtsanwältin und beantragte die Beiordnung eines Pflichtverteidigers.

Dies beschloss Richter Tiggemann, der zum Angeklagten sagte: „Bei Ihnen steht so viel auf dem Spiel. Acht Monate sind noch offen. Eine weitere Verurteilung könnte dazu führen, dass auch andere Bewährungen widerrufen werden und die Gefahr besteht, dass Sie fast ein Jahr ins Gefängnis müssen. Deshalb wird Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet.“ Nun wird es einen neuen Verhandlungstermin geben.