Kreis Olpe. Die Ordnungsämter bitten die Menschen wegen der Coronakrise vom privaten Osterfeuer Abstand zu nehmen. Zudem besteht die Gefahr von Funkenflug.

Öffentliche Osterfeuer finden wegen der Coronakrise dieses Jahr nicht stattfinden. Doch es ist damit zu rechnen, dass nicht wenige ihr privates Osterfeuerchen auf dem Balkon oder im Garten anzünden. Die Ordnungsämter sehen das allerdings kritisch.

Auch interessant

„Grundsätzlich sind alle Osterfeuer abgesagt“, macht Ingo Wirth, Bereichsleiter vom Lennestädter Ordnungsamt, deutlich. Das sei kreisweit verfügt worden und betreffe nicht nur die großen, öffentlichen Veranstaltungen, sondern auch die privaten Alternativfeiern. „Wir haben schon viele Anfragen von Bürgern erhalten, die am Osterwochenende gerne verbrennen würden. Davon haben wir aber eindringlich abgeraten. Denn wir befürchten, dass die Leute dann eben doch zusammenkommen und sich so dem Ansammlungsverbot widersetzen würden.“

Feuertonne nicht genehmigungspflichtig

Auch interessant

Eine Feuerschale bzw. Feuertonne auf privatem Gelände sei zwar weder anzeige- noch genehmigungspflichtig, aber: „Wenn die Leute erst einmal ein brennendes Feuer sehen, denken sie womöglich, dass wohl doch etwas los ist und gehen dahin“, warnt Wirth.

Im Gegensatz zum öffentlichen Raum hat das Ordnungsamt auf dem Privatgelände nicht die Befugnis, Personen davon abzuhalten ihr persönliches Osterfeuer zu veranstalten. „Aber in der jetzigen Situation, in der es darum geht, die Coronavirus-Pandemie einzudämmen, wären Osterfeuer-Zusammenkünfte gegen jeglichen Sinn.“

Boden und Wälder sind trocken

Auch Christian Hengstebeck vom Amt für Feuerschutz und Gefahrenabwehr bei der Stadt Olpe weist ausdrücklich darauf hin, dass Osterfeuer in diesem Jahr untersagt sind – das Anhäufen von Brandlasten inklusive. Abgesehen von einer möglichen Menschenansammlung sieht Hengstebeck aber noch ein weiteres Problem: „Boden und Wälder sind derzeit sehr trocken. Selbst wenn man kontrolliert in der Feuertonne abbrennt, besteht die Gefahr, dass sich durch den Funkenflug Hecken und Sträucher relativ schnell entzünden können.“ Private, offene Feuer seien sowieso grundsätzlich verboten.

In Wenden sind derartige Anfragen zum Verbrennen bislang noch nicht eingegangen, wie Wolfgang Grimstein, Fachdienstleiter für Sicherheit und Ordnung bei der Gemeinde Wenden, bestätigt: „Prinzipiell muss man so eine Feuertonne im Garten ja auch nicht anmelden oder genehmigen lassen“, so Grimstein weiter. „Wenn wir aber von derartigen Versammlungen etwas mitbekommen, die über den Familienkreis hinausgehen, dann werden wir und die Polizei auch einschreiten“, betont Grimstein.