Kreis Olpe. Da sich mehr Menschen länger als sonst zuhause aufhalten, fällt dort auch mehr Abfall an. Das hat Auswirkungen.
„Die Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus stellt auch die Abfallentsorgung in Deutschland vor besondere Herausforderungen. Da sich mehr Menschen länger als sonst zuhause aufhalten, fällt dort auch mehr Abfall an. Umso wichtiger sind während der Coronavirus-Pandemie die Abfallvermeidung und die richtige Abfalltrennung.“ So heißt es in einem Appell des Bundesumweltministeriums (BMU), dem sich der Zweckverband Abfallwirtschaft im Kreis Olpe (ZAKO) gerne anschließt. Es komme schließlich auf Jede und Jeden an, damit die Restabfalltonnen nicht überquellen und Hygieneregeln eingehalten werden.
Damit auch keine Gefahr von kontaminierten Abfällen ausgeht, empfehlen BMU und ZAKO für private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne leben, Vorsichtsmaßnahmen:
• Neben Restmüll werden auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt.
• Abfälle werden in reißfeste Abfallsäcke gegeben. Einzelgegenstände wie Taschentücher werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen.
• Abfallsäcke durch Verknoten oder Zubinden verschließen. Spitze und scharfe Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Müllsäcke werden sicher verstaut, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen.
• Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.
Bislang sind laut BMU zwar keine Fälle bekannt, bei denen sich Personen durch Berührung von kontaminierten Oberflächen angesteckt haben. Dennoch sei dieser Übertragungsweg nicht auszuschließen. Damit der ausschließliche Entsorgungsweg über die Restmülltonne gewährleistet ist, können sich all jene Menschen, die sich im Gebiet des ZAKO in häuslicher Quarantäne befinden, an die Heimatkommunen wenden, um schwarze Abfallsäcke zu erhalten.
Für alle Haushalte, in denen keine infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 leben, gilt weiterhin das Gebot der Abfalltrennung.