Kreis Olpe. Nach der Entscheidung für ein Kontaktverbot sind örtliche Ordnungsbehörden gefragt, die Regelung durchzusetzen, sagt Landrat Beckehoff.
Nachdem sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten vor wenigen Minuten auf eine Ausgangssperre „light“ geeinigt hatte, hatten wir Gelegenheit, mit Landrat Frank Beckehoff über die neue Situation zu sprechen.
Die vereinbarte Regelung sieht ein Kontaktverbot offenbar ab Montag vor: Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind demnach verboten, ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.
Beckehoff: „Begriff Ausgangssperre bewusst vermieden“
Frank Beckehoff: „Es ist keine Ausgangssperre, und ich habe den Eindruck, man hat das Wort bewusst vermeiden wollen.“ Auch der Begriff Ausgangsbeschränkung sei umgangen worden.
Beckehoff weiter: „Was ich für gut halte, ist, dass es jetzt eine bundeseinheitliche Regelung gibt. Wie die ganz konkret ausgestaltet wird, wird wohl in den nächsten Stunden geklärt. Nach den Statements von Armin Laschet und der Bundeskanzlerin werden wir sicherlich mehr Klarheit haben. Morgen rechne ich dann mit den entsprechenden Erlassen.“
Auf die Frage, wer die vereinbarten Regeln in der Öffentlichkeit durchsetzen müsse, sagte Beckehoff: „Durchsetzen müssen das in erster Linie die örtlichen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden, und selbstverständlich wird unsere Polizei da mit unterstützen. Wie das im Einzelnen geht, werden wir schnell zu klären haben.“