Kreis Olpe. Landrat Frank Beckehoff schließt per Allgemeinverfügung unter anderem alle Gastrobetriebe im Kreis Olpe.

Mit einer so genannten Allgemeinverfügung untersagt der Kreis Olpe ab sofort im gesamten Gebiet des Kreises Olpe „alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen, sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel.“ Zu schließen sind darüber hinaus auch alle gastronomischen Betriebe, also Speisewirtschaften (Restaurants), Bars, Schankwirtschaften, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, aber auch Museen und Tanzveranstaltungen.

Landrat Frank Beckehoff begründete seinen drastischen Schritt damit, dass das Land NRW zwar auch die Gastrobetriebe habe schließen wollen, aber nur unter bestimmten Auflagen. Beckehoff: „Diese Auflagen sind nach unserer Auffassung gar nicht zu kontrollieren. Deshalb haben wir uns zu diesem drastischen Schritt entschlossen. Das ist in Absprache mit allen Bürgermeistern unserer Städte und Gemeinden geschehen. Ich weise daraufhin, dass wir uns in guter Gesellschaft befinden. Auch die Stadt Köln hat eine gleichlautende Verfügung erlassen.“

Weitere Einrichtungen im Kreis Olpe betroffen

Betroffen sind auch, wie bereits berichtet, alle Fitness-Studios, Reha-Sporteinrichtungen (außer Einrichtungen, soweit die dort durchgeführten Behandlungen ärztlich zwingend erforderlich sind), alle sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen (z. B. Freizeitparks, Jugendzentren, Bibliotheken), Schwimmbäder und sogenannte „Spaßbäder“, Saunen, alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Zusammenkünfte in Sportvereinen, Spielhallen, Prostitutionsbetriebe.

Ausgenommen von der Verfügung seien nur notwendige Veranstaltungen, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge dienen.

Die Allgemeinverfügung tritt sofort in Kraft. und gilt zunächst bis zum 19. April. Eine Verlängerung ist möglich, so der Kreis.