Hand aufs Herz: Wer in der Vergangenheit auf privaten Parkplätzen geparkt und sich anschließend anhand der geltenden Rechtsprechung um die Zahlung der Knolle herumdrückte, plagten kaum Gewissensbisse. Kein zu zahlendes Geld ist so ärgerlich wie Knöllchen, sei es nun wegen Park- oder wegen Geschwindigkeitsverstößen.
Dass es für öffentliche und private Parkflächen überhaupt eine unterschiedliche Rechtsprechung gab, war kaum zu verstehen, Otto-Normal-Verbraucher zeigte sich verwundert, wenn er beim Gang zum Rechtsanwalt über die ,Nullnummer’ informiert wurde. Natürlich kann es vorkommen, dass nicht der Halter, sondern Ehepartner, Kinder oder Verwandte gefahren sind. Aber in dem Fall ist es nachvollziehbar, dass der Halter diese benennen muss. Allgemein muss es heißen: Augen auf beim Autoverleih. Fürs Überschreiten der Parkzeit vorm Discounter oder nach vergessener Parkscheibe gleich 30 Euro zu kassieren, halte ich für überzogen. Verärgerte und danach weg bleibende Kunden helfen niemand. 10 oder 15 Euro täten es auch.