Olpe. Wegen fünf Einbrüchen in Gaststätten in Lennestadt und einen Einbruch in die Moschee in Finnentrop war ein 29-Jähriger in Olpe vor Gericht.
Der 39-Jährige auf der Anklagebank wirkt nicht wie ein Krimineller. Im Gegenteil. Er ist eher wie ein Häufchen Elend, immer wieder hat er mit den Tränen zu kämpfen und versteht die Welt nicht mehr. Insgesamt fünf Mal war er nachts in zwei Gasstätten in Lennestadt eingebrochen und einmal in die Moschee in Finnentrop. „Ich weiß nicht, was mich da geritten hat“, schüttelt der geständige und bisher nicht vorbestrafte Lennestädter den Kopf.
Die Serie von Einbrüchen geschah zwischen 27. Dezember 2017 und 18. Januar 2018. Zunächst stieg er in die damalige Pizzeria La Palma ein und stahl dort zwei Kellnergeldbörsen mit jeweils 200 Euro. Einen Tag später kehrte er zurück, ging durch die aufgebrochene Tür erneut hinein und nahm eine Kassenschublade mit. „Damals hat sie jemand gesehen mit der Kasse unter dem Arm“, sagte Richter Richard Sondermann. Zuhause versuchte der 29-Jährige die Kasse, in der sich 700 Euro befanden, zu öffnen. Vergeblich. „Ich habe sie nicht aufgekriegt. Ich war mit der Kraft am Ende. Da habe ich sie mit Inhalt in die Restmülltonne geworfen. Ich wollte nicht entdeckt werden.“
Überwachungskamera mitgenommen
Dreimal stieg er durchs Fenster in die Gaststätte Ilot ein und erbeutete jeweils 200 Euro aus der Kasse. Dabei entdeckte er plötzlich eine Überwachungskamera: „Mir wurde auf einmal ganz schlecht, als ich die sah. Aus Panik habe ich sie mitgenommen und auf die Wiese geschmissen.“
Und schließlich fuhr er am 14. Juni 2018 mit dem Zug zur Moschee nach Finnentrop. Er stieg über eine Mauer durch ein gekipptes Fenster in das Gotteshaus hinein. Durch den Gebetsraum ging er in die Teeküche, wo er mit einem dort liegenden Schraubenzieher einen Kaffeeautomaten aufbrach und 50 Euro herausnahm. Auf dem Weg zurück stahl er im Gebetsraum noch eine Spendenbox mit 30 Euro. „Ich war am schwitzen. Da war es so warm drin. Auf einmal sah ich eine Videokamera“, sagte der 29-Jährige, der sich dann schnellesten aus dem Staub machte. Am 25. Januar wurde er morgens festgenommen und kam nachmittags wieder auf freien Fuß.
An Automaten gespielt
Insgesamt waren es bei den Einbrüchen 1.700 Euro Beute. Zur Frage nach dem Motiv meinte der Angeklagte: „Ich habe an Automaten gespielt. Da kamen 200 Euro heraus. Das ist dann immer weiter gegangen. Ich bin abends wie von der Tarantel gestochen losgegangen, habe gespielt und Lebensmittel davon gekauft. Irgendwann war kein Geld mehr da. Ich fühle mich richtig beschissen, dass ich anderen Leuten etwas weggenommen habe.“ Er bereue die Taten, betonte der 29-Jährige: „Das würde ich nie wieder machen. Es tut mir zutiefst leid.“
Zur Frage der Schuldfähigkeit nahm Dr. Thomas Schlömer, Facharzt für Psychiatrie aus Schmallenberg, Stellung. Seit der Kindheit leide der 29-Jährige unter kognitiven Störungen, er habe einen Intelligenzquotienten von nur 63 und sei auch schon in der Jugendpsychiatrie gewesen. „Er hat mir erzählt, dass es sein Traumberuf wäre, Zeugwart beim 1. FC Köln zu sein“, sagte Dr. Schlömer, der eine vollständige Schuldfähigkeit des Angeklagten diagnostizierte: „Trotz der Intelligenzminderung war es ihm möglich, das Unrecht einzusehen.“ Auch die Steuerungsfähigkeit sei vorhanden gewesen: „Er hat immer gewartet, bis die Gaststätte zu war. Die Kamera hat er mitgenommen. Das ist eine Verdeckungshandlung.“
Acht Monate Bewährungsstrafe
Für elf Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung plädierte Staatsanwalt Fabian Glöckner: Es habe sich um „ein kurzes episodenhaftes Verhalten“ gehandelt. „Mein Mandant hatte es schwer und hat es heute noch schwer. Er hatte kein Elternhaus, das ihn hätte führen können“, betonte Verteidiger Manfred Sonnenschein. Und: „Er ist nicht böse. Er ist nicht kriminell veranlagt. Er ist verzweifelt, weil er um sich herum nur desolate Verhältnisse sieht.“ Sonnenschein plädierte für eine geringere Strafe als der Staatsanwalt.
Das Urteil: acht Monate Bewährungsstrafe und als Auflage 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. „Er scheint durch das Verfahren, das lange gedauert hat, massiv beeindruckt“, sagte Richter Sondermann. Der Angeklagte sei geständig, reuig und nicht vorbestraft: „Es war ihm aber bewusst, dass man das nicht tun darf.“ Zum Schluss meinte der Richter: „Außer, dass er die Straftaten begangen hat, spricht alles für ihn.“