Olpe. Der inhaftierte 22-Jährige schweigt weiterhin zu den Vorwürfen, dass er am 19. Juli eine Obdachlosenunterkunft in Olpe angezündet haben soll.

Der 22-Jährige, der am 19. Juli die Obdachlosenunterkunft im Stachelauer Weg in Olpe angezündet haben soll, schweigt auch weiterhin. Dies bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung Staatsanwalt Rainer Hoppmann: „Er hat bisher nichts ausgesagt.“

Rückblende. Gegen 15.11 Uhr war die Olper Feuerwehr am 19. Juli zu dem Feuer in der städtischen Notunterkunft ausgerückt. Es brannten Mobiliar und Wohnungseinrichtungen im Keller, was zu einer massiven Verrauchung des Gebäudes führte. Alle Bewohner blieben unverletzt. In der Unterkunft lebten nur Obdachlose, keine Asylbewerber. Durch Zeugenaussagen hatte sich ein Tatverdacht wegen schwerer Brandstiftung gegen den 22-jährigen Olper erhärtet. Am Abend wurde er vorläufig festgenommen.

In Untersuchungshaft

Einen Tag später ordnete ein Richter am Olper Amtsgericht Untersuchungshaft an. Haftgrund ist nach Informationen dieser Zeitung Fluchtgefahr. Der junge Mann sitzt weiterhin in der JVA Attendorn. Mittlerweile ist ihm ein Pflichtverteidiger beigeordnet worden.

Eine psychiatrische Begutachtung wegen der Schuldfähigkeit habe der 22-Jährige abgelehnt, so Staatsanwalt Rainer Hoppmann. Der junge Mann hatte selbst in der Unterkunft gewohnt. Laut Hoppmann soll er in dem Kellerraum, der als Lagerraum für ältere Möbel und Betten genutzt wurde, eine Matratze angezündet haben.

Schwere Brandstiftung

Staatsanwalt Hoppmann will jetzt „in Kürze“ Anklage gegen den jungen Mann wegen schwerer Brandstiftung erheben. Auf Nachfrage teilte er mit, dass es noch nicht feststehe, ob er dies vor dem Olper Schöffengericht oder dem Landgericht Siegen mache. Zur Erklärung: Ein Schöffengericht kann nur eine Haftstrafe bis zu maximal vier Jahren verhängen. Bei der Tat handelt es sich um eine schwere Brandstiftung, da in dem Gebäude Menschen lebten. Für dieses Delikt sieht der Gesetzgeber eine Mindeststrafe von einem Jahr vor.