Attendorn. Sportklubs aus der Hansestadt können sich für eine Förderung aus dem Topf „Moderne Sportstätte 2022“ bewerben. Knapp 330.000 Uhr werden vergeben.

Das Dach der Reithalle des RV Attendorn-Askay in Ennest ist an mehreren Stellen undicht und muss für viel Geld repariert werden. Auch auf der Sterngolfanlage in Neu-Listernohl herrscht dringender Sanierungsbedarf. Aus eigenen Mitteln können die betroffenen Sportvereine die erforderlichen Mittel nicht aufbringen. Hier kommt das Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ ins Spiel.

Dieses Förderprogramm beschert den NRW-Sportvereinen einen Geldregen in Höhe von 300 Millionen Euro. Aus diesem Topf sollen bestehende Sportstätten- und -anlagen instandgesetzt, saniert und entwickelt werden. Die Vereine aus Attendorn können daraus immerhin 328.985 Euro abrufen. „Das ist ein wichtiger Schritt und eine echte Chance für die Vereine, Sportstätten zu modernisieren“, freut sich Rüdiger König vom Stadtsportverband Attendorn über die Fördermittel aus Düsseldorf. An die Antragstellung sind aber Bedingungen geknüpft. So müssen heimische Sportvereine, die sich um Fördermittel aus dem Topf „Moderne Sportstätte 2022“ bewerben, Mitglied im Kreissportbund Olpe und in einem Fachverband sein.

Das Dach der Reitanlage des RV Attendorn-Askay in Ennest ist dringend sanierungsbedürftig. Der Verein hofft auf Mittel aus dem NRW-Förderprogramm.
Das Dach der Reitanlage des RV Attendorn-Askay in Ennest ist dringend sanierungsbedürftig. Der Verein hofft auf Mittel aus dem NRW-Förderprogramm. © Martin Droste | martin droste

Finanzielle Unterstützung beantragen können auch nur Clubs, die Eigentümer von Sportstätten sind oder noch ein mindestens zehnjähriges Nutzungsrecht (Miet- oder Pachtvertrag) nachweisen können. Vereine, die eine städtische Anlage (z.B. Bezirkssportanlage) nutzen, sind nicht förderungsberechtigt. König nennt das Verfahren „unkompliziert, schnell durchführbar, vereinsfreundlich und unbürokratisch“.

Was gefördert wird

Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Erweiterung und Umbau von bestehenden Sportstätten. Der Erwerb von Sportanlagen ist von der Förderung, die zwischen 50 und 90 Prozent beträgt, ausgeschlossen. Das Mindestantragsvolumen beträgt 20.000 Euro, die Mindestförderhöhe demnach 10.000 Euro.

Das Verfahren

Die konkreten Anträge der Vereine samt Planskizze und Finanzkonzept können ab dem 1. Oktober 2019 bis spätestens 31. März 2020 im Online-Förderportal des Landesportbundes eingestellt werden. Das gilt auch für Projekte, die erst später realisiert werden sollen. Die Zugangsdaten der Clubs sind die gleichen wie für die Online-Bestandserhebung.

Bestandsaufnahme machen

Der Attendorner Sportausschuss hat die Erstellung eines Sportstätten-Entwicklungskonzepts auf den Weg gebracht. Ein externes Unternehmen, mit dem laut Sportdezernent Klaus Hesener die Gemeinde Wenden gute Erfahrungen gemacht hat, soll eine Bestandsaufnahme machen und den Bedarf an Sportstätten ermitteln. Dazu könnte auch eine Leichtathletikhalle gehören. „Wir schmoren schon ein bisschen im eigenen Saft. Es dürfte interessant sein, wenn uns Außenstehende den Spiegel vorhalten“, ist Hesener gespannt auf die Ergebnisse. Die Untersuchung könnte auch heilige Kühe im Attendorner Sport betreffen, so die Frage: Braucht wirklich jeder Ort mit einem Fußballverein einen eigenen Kunstrasenplatz?

Die Entscheider

Nach dem 31. März 2020 setzen sich Stadtsportverband, Sportdezernent Klaus Hesener, Amtsleiter Frank Burghaus und die sportpolitischen Sprecher der im Rat der Stadt Attendorn vertretenen Fraktionen zusammen, erstellen eine Prioritätenliste und geben eine Förderempfehlung. Diese Liste wird bei der Staatskanzlei eingereicht, die über die Förderung entscheidet und die Vereine informiert. Rüdiger König vom Stadtsportverband Attendorn glaubt aber nicht, dass in Düsseldorf noch entscheidend an der aus der Hansestadt eingereichten Liste geändert wird.

Übrig gebliebene Mittel

Im ersten Projektaufruf bleiben die Kommunen noch außen vor. Werden die einzelnen Budgets aber nicht ausgeschöpft, dürfen auch die Städte und Gemeinden Förderanträge stellen. Der Kreissportbund Olpe hat seine Vereine über das Prozedere bereits informiert. Bis zum Jahresende will der Landessportbund im Regierungsbezirk Arnsberg zwei Infoveranstaltungen durchführen. Für Fragen steht beim Stadtsportverband Attendorn Geschäftsführer Georg Hippler zur Verfügung.