Kreis Olpe. . Die Zeit wird knapp, wenn eine Grundsteuer-Reform noch greifen soll. Sonst drohen den Kommunen Ausfälle in Millionenhöhe - auch im Kreis Olpe.

Geht es um die Finanzen der Städte und Gemeinden, beherrscht meist die millionenschwere Gewerbesteuer das Geschehen. Eine Art Mauerblümchen-Dasein fristet die Grundsteuer. Wie sich dieser Tage zeigt, zu Unrecht. Denn die Grundsteuer, gemeint ist in erster Linie die ertragreiche Grundsteuer B gerät plötzlich ins Zentrum des Interesses, da Kämmerer einiger Städte Angst vor dem sogenannten „worst case“ haben, die Grundsteuer könne ganz ausfallen, weil sich Bund und Länder nicht rechtzeitig über eine notwendige Reform einigen würden (siehe zweiten Text). Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hatte die derzeitige Ermittlung der Grundsteuer für rechtswidrig erklärt und eine Reform gefordert. Frist: 31. Dezember 2019.

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Wesentliche Einnahmequelle

Dass es zum kompletten Ausfall kommen könne, kann sich Olpes Beigeordneter Thomas Bär, Leiter der Kämmerei, kaum vorstellen: „Immerhin handelt es sich um eine ganz wesentliche Einnahme für alle Kommunen.“ Die Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) beläuft sich allein für Olpe auf rund vier Millionen Euro, ein Ausfall hätte dramatische Folgen. Bär: „Ein neues Gesetz zu formen, das gerecht ist, ist natürlich schwierig, es handelt sich um eine komplexe Materie. Es wird sicherlich Gewinner und Verlierer geben.“ Derzeit führe das Grundsteuer-Verfahren dazu, dass Besitzer älterer Häuser (z. B. vor Baujahr 1964) deutlich weniger zahlten als Besitzer neuerer Immobilien. Unterschiede von 500 Euro und mehr seien Realität. Erhebliche Unterschiede gebe es auch zwischen West und Ost. All das müsse in einem neuen Gesetz berücksichtigt werden: „Keine leichte Aufgabe“, weiß Bär.

Finanzminister Scholz: Ohne Einigung keine Grundsteuer

Laut Städte- und Gemeindebund NRW, Mitteilung vom 22. Mai, hat sich Finanzminister Olaf Scholz (SPD) bei einer Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages optimistisch gezeigt, dass die vom Bundesverfassungsgericht aufgegebene Reform der Grundsteuer bis zum Jahresende gelinge. Das neue Grundsteuergesetz werde mit weniger Bürokratie auskommen, die Steuerzahler hätten weniger Angaben zu machen. Auf Nachfragen von CDU/CSU und SPD nach Ersatzlösungen für den Fall, dass keine Einigung zustande komme, habe Scholz gesagt, ohne Einigung könne die Grundsteuer nicht mehr erhoben werden.

Am 14. Mai tagte der Koalitionsausschuss zum letzten Mal vor den Europawahlen. Zur Grundsteuerreform gab es erneut kein Ergebnis, das mitgeteilt worden wäre.

Erheblicher Zeitdruck entstanden

Finnentrops Bürgermeister Dietmar Heß weist auf den erheblichen Zeitdruck hin: „Wir reden über bundesweite Einnahmen in einer Größenordnung von rund 14 Milliarden Euro.“ Das mache die Bedeutung der Grundsteuer deutlich. Und wenn es das neue Gesetz bis Ende 2019 nicht gebe, sei die Grundsteuer auch nachträglich nicht mehr rückwirkend zu erheben: „Ohne Gesetz keine Steuer.“ Eine Lösung könne sein, dass der Bund es den Ländern selbst überlasse, eine neue Regelung zu finden.

Was, wenn die GroKo platzt?

Aber: „Auch das passt zeitlich nicht mehr. Es ist ein erheblicher Druck entstanden“, sagt Heß. Bislang sei die Rede davon gewesen, dass ein belastbarer Gesetzentwurf bis Ende Mai vorliegen müsse, „damit das stressfrei über die Bühne geht.“ Jetzt komme bald die Sommerpause, danach könne es sehr eng werden. Und was, wenn die GroKo noch platze?

Attendorns Kämmerer Klaus Hesener will sich mit einem worst case zwar auch noch nicht beschäftigen, hat aber auch zur Kenntnis genommen, „dass es unterschiedliche Ansichten unter den Ländern gibt. Zudem ist das eine hoch komplizierte Materie, und allzu viel Zeit bleibt nicht mehr.“

Attendorn müsse ohne Grundsteuer B auf drei Millionen Euro verzichten. Andere Kommunen würde eine ausbleibende Grundsteuer strangulieren.