Fragen über Fragen, der Blick zu den Gerichten und jede Menge Misstrauen vor Ort. Dazu völlig kontroverse Positionen und angeblich unumstößliche Fakten, die sich aber grundlegend widersprechen. Geht es um die Nutzung von Windenergie, ist nur eines klar. Dass nichts klar ist.

Fragen über Fragen, der Blick zu den Gerichten und jede Menge Misstrauen vor Ort. Dazu völlig kontroverse Positionen und angeblich unumstößliche Fakten, die sich aber grundlegend widersprechen. Geht es um die Nutzung von Windenergie, ist nur eines klar. Dass nichts klar ist.

Was sich jedoch in den vergangenen Monaten beim Oberverwaltungsgericht in Münster abzeichnet, lässt aufhorchen: Städte und Gemeinden, die versucht haben, den Bau von Windenergieanlagen nach ihren Vorstellungen deutlich einzuschränken, sind krachend gescheitert.

Offenbar ist die Gesetzgebung der sogenannten Privilegierung von Windrädern im Außenbereich ein derartiger Fels in der Brandung, dass Versuche, ihn zu umgehen, immer wieder scheitern. Die Städte und Gemeinden im Kreis Olpe müssen also auf der Hut sein. Verhinderungs-Spielchen enden zwangsläufig mit Niederlagen vor Gericht. Sollte der Kreis Olpe die nächsten Bauanträge für Windräder erneut ablehnen, dürften Gerichtsentscheidungen pro Windkraft vor der Türe stehen. Möglicherweise ist die Errichtung von Konzentrationszonen gar kein wirksames Mittel mehr, Windräder andernorts zu verhindern.