Kreis Olpe. . Die Zahl der Ausländer, die die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, geht seit Jahren zurück. Kreisdirektor Theo Melcher kennt die Hintergründe.
Die Zahl der eingebürgerten Personen ist im Kreis Olpe zurückgegangen. Das belegen die jüngsten Auswertungen von Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT NRW) als Statistisches Landesamt. Im Jahr 2018 haben insgesamt 126 Menschen mit ausländischen Wurzeln aus dem Kreis Olpe die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt. Das sind fast 21 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Und das, obwohl die Zahl der registrierten Ausländer kontinuierlich steigt. Woran liegt das? Unsere Zeitung hat mit Kreisdirektor Theo Melcher gesprochen.
Änderungen der Gesetze
Im Jahr 2000 lag die Zahl der eingebürgerten Personen im Kreis Olpe noch bei 478, 2005 waren es 261, 2011 dann 137, 2015 stieg die Anzahl auf 168 und im vergangenen Jahr erlangten 126 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft. Ein genauerer Blick auf die Zahlen aus 2018 zeigt: Die meisten von ihnen kommen aus der Stadt Olpe (44), gefolgt von Lennestadt (22) und Finnentrop (18). Nur zwei Personen wurden in Kirchhundem eingebürgert (2017 waren es acht). Lediglich in Drolshagen ist die Zahl in 2018 (zehn Personen) im Vergleich zu 2017 (sieben Personen) leicht gestiegen.
In NRW steigt die Zahl leicht an
2018 wurden in Nordrhein-Westfalen 27.649 Ausländerinnen und Ausländer aus 151 Nationen eingebürgert und erhielten damit die deutsche Staatsangehörigkeit. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das ein Prozent mehr Einbürgerungen als ein Jahr zuvor (2017: 27.381).
Die Zahl der registrierten Ausländer ist allerdings nicht rückläufig. Für den Zeitraum 2013 bis Februar 2019 zeigt sich ein kontinuierlicher Anstieg von rund 9.800 auf rund 13.300, teilt Kreisdirektor Theo Melcher auf Anfrage unserer Zeitung mit. Die höheren Zahlen der Einbürgerungen vor dem Jahr 2000 lassen sich mit gesetzlichen Veränderungen erklären, vermutet Theo Melcher. Unter bestimmten Voraussetzungen gab es nämlich bis zum 31. Dezember 2000 einen Einbürgerungsanspruch für Kinder unter 10 Jahren. „Vermutlich wurde davon stark Gebrauch gemacht“, sagt Melcher .
Dass die Zahlen ab 2006 auf Dauer zurückgingen, liegt vermutlich an der Gesetzesänderung zum Sprachnachweis ab März 2007, sagt Melcher. Bis dahin sei die Hürde der Sprachkenntnisse leichter zu überwinden gewesen. Heute muss der erforderliche Deutsch-Test für Zuwanderer – sowohl mündlich als auch schriftlich — mindestens mit der Gesamtbewertung B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen abgeschlossen werden.
Zahlen steigen wieder
Derzeit zeichnet sich aber wieder eine Steigerung der Einbürgerungs-Zahlen ab. „Tendenziell liegen wir im 1. Quartal wieder höher als noch in 2018“, sagt Melcher. „Wenn das so bleibt, kommen wir wieder bei etwa 160 bis 170 Personen raus. Das Jahr 2018 ist also nicht repräsentativ.“
Eine Übersicht über die Herkunftsländer wird nicht geführt. Erfahrungsgemäß sind die meisten Einbürgerungen bei Personen aus der Türkei, Polen und Rumänien erfolgt, so Melcher.
Viele Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind lang. Dazu gehört: Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht beziehungsweise eine Aufenthaltserlaubnis, die für einen langfristigen Aufenthalt erteilt worden ist oder ein Freizügigkeitsrecht als Unionsbürger. Acht Jahre gewöhnlichen, rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Weisen die Personen durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird diese Frist auf sieben Jahre verkürzt. Der Lebensunterhalt muss ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II sichergestellt werden.
Weiterhin müssen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden sowie eine Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Eine Verurteilung wegen einer Straftat darf nicht vorliegen.