Wer die Gerichtsbarkeit in diesem Lande verfolgt – ich tue es beruflich seit mehr als drei Jahrzehnten – kommt nicht umhin, sich immer mal wieder die Augen zu reiben angesichts der Urteile, die von den Großen und Kleinen Strafkammern gefällt werden. Vor allem dann, wenn der viel beschworene gesunde Menschenverstand des Beobachters so gar nicht auf der Wellenlänge der Gesetzestexte funkt. Und wenn Amts- und Landgerichte Klein-Kriminelle aufgrund der herrschenden Gesetzeslage wenig milder bestrafen, ja bestrafen müssen, als tatsächlich gefährdende und gefährliche Straftäter, die schon Mord und Totschlag auf ihrem Konto aufweisen müssen, bevor es für fünf oder mehr Jahre ins Gefängnis geht. Beispiele gibt´s zuhauf: Mitte Februar wurde ein Heidenheimer, der seinen Nachbarn mit 15 Messerstichen getötet hatte, zu zehn Jahren Haft verurteilt. Einige Monate zuvor ein Cannabis-Dealer im Schwarzwald zu fünf Jahren. Sitzen beide zwei Drittel ab, liegt die Differenz bei etwa drei Jahren.
Wer die Gerichtsbarkeit in diesem Lande verfolgt – ich tue es beruflich seit mehr als drei Jahrzehnten – kommt nicht umhin, sich immer mal wieder die Augen zu reiben angesichts der Urteile, die von den Großen und Kleinen Strafkammern gefällt werden. Vor allem dann, wenn der viel beschworene gesunde Menschenverstand des Beobachters so gar nicht auf der Wellenlänge der Gesetzestexte funkt.
Und wenn Amts- und Landgerichte Klein-Kriminelle aufgrund der herrschenden Gesetzeslage wenig milder bestrafen, ja bestrafen müssen, als tatsächlich gefährdende und gefährliche Straftäter, die schon Mord und Totschlag auf ihrem Konto aufweisen müssen, bevor es für fünf oder mehr Jahre ins Gefängnis geht. Beispiele gibt´s zuhauf: Mitte Februar wurde ein Heidenheimer, der seinen Nachbarn mit 15 Messerstichen getötet hatte, zu zehn Jahren Haft verurteilt. Einige Monate zuvor ein Cannabis-Dealer im Schwarzwald zu fünf Jahren. Sitzen beide zwei Drittel ab, liegt die Differenz bei etwa drei Jahren.
Sind Drogen im Spiel, scheint der Hammer von Justitia in Relation deutlich unbarmherziger auf die Angeklagten herunter zu sausen, als ob es um Mord und Totschlag geht: Taten, die nie mehr zu heilen sind.
Selbst bei weichen Drogen, die von überwiegend jungen Leuten so normal betrachtet werden wie ein ausgeprägter Alkohol-Konsum. Darüber kann man die Nase rümpfen, die Realität verleugnen, wäre töricht. Kiffen ist „in“.
Dass in Banden organisierte Schwerst-Kriminelle, die mit der massenhaften Einfuhr von Heroin, Ecstasy und ähnlichem Teufelszeug die volle Härte des Gesetzes treffen muss, ist unstreitig.
Gras oder Marihuana in überschaubaren Mengen extrem anders einzustufen als Alkohol, bedarf jedoch der dringenden Überprüfung des Gesetzgebers. Eine Freigabe würde eher den Großen der Branche schaden, Polizei und Justiz aber davor bewahren, ihre wertvolle Zeit für kleine Fische verschwenden zu müssen, deren Geldteiche mit einem Male ausgetrocknet wären.