Olpe. . Europaweit bot ein Mann im Darknet Blüten an. Ein 20-Jähriger aus Olpe kaufte 40 gefälschte 50 Euro-Scheine – und wurde dafür jetzt verurteilt.
Die falschen Fuffziger gab es bei einem Mann in der Steiermark. Im Darknet bot er das Falschgeld an und verschickte es europaweit. Nachdem der Österreicher aufgeflogen war, gab es am 5. Dezember 2018 zahlreiche, zeitgleiche Wohnungsdurchsuchungen. Die Polizei stand auch bei einem völlig verdutzten 20-Jährigen in Olpe vor der Tür. Auch er war den Ermittlern ins Netz gegangen.
Wegen Geldfälschung saß der junge Mann jetzt auf der Anklagebank im Olper Schöffengericht. Den Vorwurf räumte er ein: Am 28. Mai 2018 hatte er bei dem Österreicher 40 Scheine zu 50 Euro bestellt für 365 Euro. „Ich hatte aus Neugier eine Doku bei You Tube geguckt über das Darknet. Da habe ich gesehen, wie leicht man das Falschgeld dort bestellen kann“, sagte der Angeklagte. Er zahlte mit BitCoins: „Ich habe den Namen des Hundes meiner Mutter als Empfänger angegeben.“ Und tatsächlich kamen die falschen Fuffziger als DHL-Paket in Olpe an.
Bei Schützenfesten bezahlt
Bei der Polizei hatte der 20-Jährige zunächst angegeben, er habe das Falschgeld nur bestellt, um damit in Discos „den dicken Max“ zu machen und vielleicht mal einen Schein anzuzünden. Als er merkte, dass die Polizei ihm dies nicht glaubte, packte er später bei der Jugendgerichtshilfe aus und gestand, die falschen Fuffziger in Umlauf gebracht zu haben. Bei Mc Donald’s und auf Schützenfesten habe er damit bezahlt. „Er hat gesagt, dass das Falschgeld so schlecht gemacht war, dass er es dort gezielt ausgegeben hätte. Eine Privatperson hätte das wohl sofort gemerkt“, sagt der Vertreter der Jugendgerichtshilfe.
Bisher stand der junge Mann noch nicht vor Gericht. Es lief soweit alles glatt in seinem Leben. Für ein Jahr hatte er sich bei der Bundeswehr verpflichtet: „Als Panzerpionier hat es mir dort sehr gut gefallen. Dann wurde ich in eine andere Kompanie gesteckt. Dort hat es mir gar nicht mehr gefallen. Mir war alles egal und ich habe angefangen, Cannabis zu konsumieren. Mindestens einen Joint pro Tag.“ Nach der Zeit beim Bund habe er zu Hause herumgelungert und sei auf das Falschgeld-Angebot im Darknet gestoßen: „Das war eine große Verlockung. Es war sehr einfach.“ Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe plädierte für die Anwendung von Erwachsenen-Strafrecht für den Angeklagten, der ganz gezielt vorgegangen sei. Mittlerweile habe er aber eine feste Anstellung bei einer Firma mit Aussicht auf eine Ausbildung zum Mechatroniker und eine feste Freundin. Mit Beginn der Ausbildung wolle er bei der Mutter ausziehen.
Staatsanwältin Vera Vukovic plädierte für ein Jahr Bewährungsstrafe und 90 Sozialstunden. Der Angeklagte sei einsichtig und habe Pläne für sein Leben.
Positive Prognose
Verteidiger Christoph Hilleke meinte, dass es sich bei der Tat vielleicht doch noch um eine jugendtypische Verfehlung gehandelt habe und deshalb noch Jugendstrafrecht anzuwenden sei. Der Attendorner Anwalt forderte einen Dauerarrest und „ein paar Sozialstunden“. Falls nicht nach Jugendstrafrecht geurteilt würde, könnte ein minderschwerer Fall in Betracht kommen. Diesen lehnte das Gericht aber wegen der gezielten Vorgehensweise und der präzisen Vorbereitung ab und folgte dem Antrag der Staatsanwältin. Gleichwohl betonte Richter Richard Sondermann, dass der Angeklagte nicht vorbestraft, geständig und einsichtig sei: „Die Prognose ist positiv. Er hat einen klar strukturierten Lebenswandel, eine feste Arbeitsstelle, eine Wohnung und soziale Bindungen.“