Kreis Olpe/Wenden. . Nur Weidetierhalter in der Gemeinde Wenden kommen in den Genuss von Fördermitteln, um Gegenmaßnahmen gegen den Wolf zu ergreifen.
Die Landesregierung hat eine sogenannte Wolf-Pufferzone auf den Kreis Olpe ausgedehnt, um auch hier Weidetierhalter bei Gegenmaßnahmen zu helfen. Nach neuesten Richtlinien bedeutet das eine 100-prozentige Förderung, beispielsweise beim Bau von Elektrozäunen und Schutzhunden, aber auch als Entschädigung von gerissenen Nutztieren. In den Genuss dieser Fördermittel können im Kreis Olpe aber nur Tierhalter aus der Gemeinde Wenden kommen, was aus der Pressemitteilung der Staatskanzlei zum Thema auf den ersten Blick nicht hervorgeht.
Herdenschutz wird dringend empfohlen
In der Pressemitteilung der Landesregierung heißt es u. a.: „Einen 100-prozentigen Schutz gegen Wolf-Übergriffe auf Weidetiere gibt es nicht. Funktionierende Elektrozäune senken aber die Zahl erfolgreicher Wolfübergriffe erheblich. ... Es wird ...dringend zur Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen geraten.“
Die Pufferzone wird Richtung Norden von der A 4 begrenzt. Das heißt: Weder die Nachbargemeinden von Wenden noch die im Nord-Ostkreis profitieren. Das bestätigte auf Anfrage Antonius Klein vom Fachdienst Umwelt des Kreises Olpe: „Der Radius, der vom Stegskopf aus gezogen worden ist, betrifft in unserem Kreis nur die Gemeinde Wenden.“
Zur Erinnerung: Wolfs-Experten hatten zweifelsfrei nachgewiesen, dass auf dem Stegskopf bei Daaden im Kreis Altenkirchen eine Wölfin heimisch geworden ist.
Erst einmal abwarten
Einen Sturm der Begeisterung löst die Pufferzone bei heimischen Weidetierhaltern allerdings nicht aus. Einer der größten Schafhalter im Kreis ist Peter Quast aus dem Wendener Dörfchen Scheiderwald, er könnte von der Pufferzone also profitieren. Das, so sagt er, komme für ihn aber nicht in Frage: „Wir haben bereits einen Wilddrahtzaun, 1,60 Meter hoch. Ein Wolf kann sich da natürlich ein Loch drunter her buddeln.“ Die zu 100 Prozent geförderten Elektrozäune seien für ihn aber kein Thema: „Wer soll das machen? Das schaffen wir von der Arbeitsbelastung her gar nicht.“
Dass er bei dem Thema „Wolf“ eine eindeutige Auffassung hat, daraus macht er im Gespräch mit unserer Zeitung kein Geheimnis: „Ich hasse den Wolf.“ Für ihn sei es völlig unverständlich, dass Wölfe nicht bejagt werden dürften, obwohl sie ganze Tierbestände gefährdeten: „In Ostdeutschland haben einige Weidetierhalter ganz aufgegeben.“
Quast hält seine Shropshire-Schafe in erster Linie für die Pflege seiner Weihnachtsbaum-Kulturen - derzeit immerhin rund 200 Tiere. Etwa 120 Mutterschafe und die Nachzucht - auf 15 Herden verteilt. Das alles neu zu umzäunen, sei nicht realistisch, schüttelt er den Kopf. Pufferzone hin, Pufferzone her.
Ins gleiche Horn bläst sein Kollege Heinrich Junge aus Lennestadt-Bruchhausen, der etwa 80 Schafe aus dem gleichen Grund hält: „Das Beste wäre, wenn man so etwas wie diese Pufferzone überhaupt nicht bräuchte.“ Aber wenn schon, dann sollte auch der ganze Kreis Olpe einbezogen werden. Junge kennt die Stimmungslage seiner Kollegen nur zu gut. Er ist Vorstandsmitglied im Schafzuchtverband NRW, Vorsitzender des Bezirks Sauerland: „Der Wolf müsste bejagbar sein, das wäre eine sinnvollere Lösung, die viele Schaf- und Weide-Tierhalter begrüßen.“ Junge hat seine Schafe zwar mit einem Elektrozaun geschützt, an ein sicheres Hindernis für das Raubtier Wolf glaubt er aber nicht: „Wölfe lernen schnell, Barrieren zu überwinden.“ Um die Fördermittel zu erhalten, seien ohnehin viele Hürden zu nehmen: „Eine Menge Schreibkram.“
Folgekosten nicht förderfähig
Antonius Klein bestätigt auf Anfrage, dass die Tierhalter auch innerhalb der Pufferzone nicht automatisch die 100 Prozent-Förderung in Anspruch nehmen könnten: „Genehmigungsbehörde für die Förderung ist die Bezirksregierung Arnsberg.“ Per aktuellem Runderlass vom 6. März sei die Förderhöhe zwar von 80 auf 100 Prozent erhöht worden, entschieden werde das aber im Einzelfall jeweils nach Haushaltslage. Gefördert würden bei den Zäunen nur Materialkosten bzw. Schutzhunde, nicht aber die spätere Unterhaltung. Klein: Folgekosten sind nicht zuwendungsfähig.“