Wenden/Siegen. . Ein 16-jähriger Schüler stirbt Ende Oktober in Wenden. Erwürgt von einem 14-Jährigen. Die Anklage: Totschlag. Nun spricht der Anwalt des Täters.
Martin Kretschmer gilt als einer der besten Strafverteidiger in Deutschland. Ab dem 18. April wird der 50-jährige Anwalt aus Olpe im Siegener Landgericht den Platz neben dem 14-Jährigen auf der Anklagebank einnehmen, der Ende Oktober vergangenen Jahres in Wenden seinen Mitschüler (16) erwürgt haben soll.
Die grausame Tat hat die Menschen tief erschüttert. Es war eine Tat, die sprachlos und fassungslos machte. Auch Martin Kretschmer, der bereits in über 100 Tötungsdelikten als Anwalt tätig war, äußert sich im Gespräch mit der WESTFALENPOST betroffen: „Meine Gedanken sind auch bei der Familie des Opfers. Das bewegt auch mich als Verteidiger. Seinen Sohn auf so eine Art und Weise zu verlieren, ist grausam. Das Schicksal der anderen Familie und das ihres Sohnes bewegt auch die Eltern meines Mandanten. Das ist für alle Beteiligten einfach nur schrecklich.“
Noch keine Stellungnahme
Die Familie des Opfers vertritt Rechtsanwalt Dominik Petereit. „Ich habe mit der Familie abgesprochen, dass wir im Moment noch keine Stellungnahme abgeben“, so der 43-jährige Nebenklage-Vertreter aus Lüdenscheid.
„Das ist ein extremer Fall, gerade im Hinblick auf das Alter. In der Regel sind die Täter deutlich über 14 Jahre. Das ist schon die Ausnahme. Und es ist jemand, der aus ordentlichen Verhältnissen kommt und völlig unbelastet war. Er galt ja auch eher als zurückgezogen“, sagt Martin Kretschmer über seinen Mandanten. Der 14-Jährige sitzt derzeit in U-Haft in der Jugendstrafanstalt Wuppertal-Ronsdorf. Dort hat ihn der Verteidiger aus Olpe, der eine Kanzlei in Bonn hat, schon einige Male besucht: „Es geht ihm nicht gut. Er ist am Boden zerstört.“
Eines stellt Verteidiger Kretschmer klar: „Mein Mandant hat umfangreiche Angaben beim Haftrichter gemacht. Das wollen wir nicht wegdiskutieren. Es geht nicht um die Täterschaft. Die hat er selber eingeräumt. Die ist unbestritten. Mir geht es um die Beweggründe und die Hintergründe. Das macht die Tragik des Falls aus.“ Zur Frage, ob der 14-Jährige zum Prozessauftakt aussagen wird, meint Kretschmer: „Wie wir uns einlassen und wann hängt auch von ihm selber ab. Vielleicht gebe ich auch eine Erklärung für ihn ab.“
Anklage auf Totschlag
Die Anklage lautet auf Totschlag. Mordmerkmale, wie niedrige Beweggründe, hat die Staatsanwaltschaft nicht festgestellt. In dem von ihr beauftragten psychiatrischen Gutachten ist dem Angeklagten Schuldfähigkeit und eine „dem Alter entsprechende Reife“ attestiert worden. Wie diese Zeitung erfuhr, steht in der Anklageschrift, dass der Beschuldigte dem späteren Opfer gegenüber seine homosexuellen Neigungen offenbart haben soll. Es soll zum Streit gekommen sein, der eskalierte. Dabei soll der körperlich überlegene 14-Jährige den am Boden liegenden 16-jährigen Mitschüler in der Nähe der Wendener Gesamtschule mit bloßen Händen erwürgt haben.
Zehn Jahre Höchststrafe
Urteil soll am 11. Juni gesprochen werden
Die 2. Große Strafkammer des Siegener Landgerichtes wird als Jugendschwurgericht verhandeln. Vorsitzende Richterin ist Sabine Metz-Horst.
Das Jugendgerichtsgesetz legt im Paragrafen 18 die Dauer der Jugendstrafe fest. Dort heißt es: „Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre. Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht. Die Jugendstrafe ist so zu bemessen, dass die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist.“ Zur Erklärung: Das allgemeine Strafrecht sieht bei Totschlag fünf bis 15 Jahre Haft vor.
Der nicht-öffentliche Prozess gegen den 14-Jährigen beginnt am Donnerstag, 18. April, um 9 Uhr in Saal 165 des Siegener Landgerichtes. Weitere Verhandlungstermine sind am 9., 14. und 28. Mai angesetzt. Für den 6. Juni sind die Plädoyers geplant. Das Urteil soll dann am Dienstag, 11. Juni, um 15 Uhr gesprochen werden.
Der Prozess vor der 2. Großen Strafkammer wird hinter verschlossenen Türen stattfinden. „Das ganze Verfahren ist nicht öffentlich. Wir dürfen dazu nichts sagen“, so Landgericht-Sprecher Dr. Sebastian Merk angesichts des jungen Angeklagten. Während des Prozesses dürfen auch keine Aufnahmen vor dem Gerichtssaal 165 im ersten Stock des Landgerichtes gemacht werden. Der Bereich ist für Besucher und Presse absolut tabu. „Das wird aus Gründen des Jugendschutzes von den Justizbeamten überwacht. Es geht auch um den Schutz der Zeugen. Da sind einige Minderjährige aus der Klasse dabei, die Eltern des Opfers und so weiter“, betont Dr. Merk.
Geladen sind bisher insgesamt knapp 30 Zeugen. Der Prozessverlauf muss zeigen, ob noch weitere Personen gehört werden. Das Urteil soll laut Verhandlungsplan am 11. Juni gesprochen werden. Die Höchststrafe für Jugendliche beträgt zehn Jahre.