Olpe. . Interessengemeinschaft „Freunde der Kreisstadt Olpe“ wehrt sich gegen die Ausweitung des Denkmalschutzes: Weichenstellung in die falsche Richtung
Für viele Olper, insbesondere für jene, die im Innenstadtbereich von Olpe Eigentum besitzen, werden die kommenden Wochen spannend: Am morgigen Donnerstag, 14. Februar, wird sich der Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen mit der Neufassung der Denkmalbereichssatzung „Olpe - Historische Altstadt“ befassen, den Dienstag darauf die Stadtverordnetenversammlung. Danach haben die Bürger vier Wochen Zeit, Stellung zu nehmen. Und da sind nach Recherchen unserer Zeitung kritische Reaktionen zu erwarten. So existiert ein Papier, das der Redaktion vorliegt, in dem unter dem Namen „Freunde der Kreisstadt Olpe“ eine Interessensgruppe von Bürgern und betroffenen Eigentümern „eine Weichenstellung in die falsche Richtung und Nachteile für die Entwicklung der gesamten Stadt“ konstatiert.
Bereits im Jahr 2016 ist in Olpe eine neue Denkmalbereichssatzung auf den Weg gebracht worden mit dem Ergebnis einer erheblichen Ausweitung des Bereiches, für den die Satzung gelten soll. Ende Januar diesen Jahres dann bat die Stadt zur Informationsveranstaltung.
Während des Info-Abends sowie im Nachgang machte sich jede Menge Unmut breit. Allein die Vorgehensweise, lediglich zwei Wochen vor der Ausschusssitzung einzuladen und zudem schriftliche Einladungen auf die etwa 50 Besitzer von Gebäuden, die für Denkmäler vorgeschlagen sind, zu beschränken, obwohl weitere 100 Immobilien von der neuen Satzung betroffen sind, sorgte für Missstimmung.
So finden die „Freunde der Kreisstadt Olpe“ die kurze Taktung undemokratisch, weil sie schlichtweg keinen Raum für eine angemessene Bürgerbeteiligung lasse.
Die Termine bis zur Entscheidung
14. Februar 2019 Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen.
19. Februar 2019 Stadtverordnetenversammlung / Beschluss Satzungsentwurf.
Öffentliche Auslegung über vier Wochen.
Voraussichtlicher Satzungsbeschluss im Juni.
Nach Beschluss Genehmigung durch die Obere Denkmalbehörde (Kreis Olpe).
Dazu machte auch noch ein Passus im Beschluss aus der September-Sitzung 2018 die Runde: „Eine breite Diskussion dürfte für die Überarbeitung der Satzung weniger hilfreich sein, zumal Diskussionsergebnisse denkmalrechtlichen Gesichtspunkten zuwiderlaufen könnten und damit nicht umsetzbar sind“, heißt es darin. Das stößt vielen Bürgern ziemlich sauer auf.
„Rein rechtlich hätten wir die Informationsveranstaltung nicht machen müssen. Denkmalrecht ist schwierig und die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht so, wie sich die meisten Leute das vorstellen“, so Baudezernentin Judith Feldner auf Nachfrage. „Es gibt beim Denkmalrecht keine Abwägung von Bürgerbedenken wie beispielsweise bei der Bebauungsplanung. Die Stadtverordnetenversammlung kann die Äußerungen der Bürger zwar zur Kenntnis nehmen und auch mit dem Denkmalpflegeamt diskutieren, berücksichtigt werden können ausschließlich fachlich fundierte Aspekte. Denkmalschutz ist eine staatlich verordnete Pflichtaufgabe.“ Unerheblich wäre beispielsweise der Einwand, die neue Satzung könne negative wirtschaftliche Folgen haben wegen der Unterschutzstellung weiterer Gebäude. Möglich wäre auf der anderen Seite der Nachweis per Sachverständigengutachten, warum ein Gebäude oder Straßenzug nicht denkmalwürdig sei. „Denkmalrecht lässt nicht viel Spielraum und kann nicht so breit diskutiert werden“, so Judith Feldner.
Von zu wenig Spielraum sprechen die „Freunde der Kreisstadt“. Die neue Satzung sei ein Eingriff in die Eigentumsrechte der Immobilienbesitzer und für die weitere Entwicklung der Stadt ein limitierender Faktor und gestalterisches Korsett. Auch im Interesse der Planungshoheit der Stadt sei die Anpassung und Überarbeitung der Bebauungspläne in Kombination mit einer Gestaltungssatzung sinnvoller. Anregungen, denen Baudezernentin Judith Feldner nicht viel abgewinnen kann. „Beim Bebauungsplan diskutiere ich nicht mehr, ob Butzenfenster oder nicht. Im Denkmalbereich habe ich noch die Möglichkeit, einzugreifen.“
Eine Überdehnung
Von einer „Generationen-Entscheidung“ sprechen die „Freunde der Kreisstadt“ in ihrem Papier. Denkmalschutz sei ein wichtiger Aspekt, aber eben nur einer unter vielen. Die geplante Überdehnung des Denkmalbereichs verstoße gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und dominiere andere soziale, kulturelle und vor allem wirtschaftliche Gesichtspunkte. Während die sogenannte „Neue Mitte“ zu einer deutlichen Aufwertung des Innenstadtbereichs geführt habe und auch in der Martinstraße eine dem modernen Einzelhandel entsprechende großflächige Entwicklung festzustellen sei, heiße es nun in der Studie des Büros RaumPlan aus Aachen zur neuen Denkmalbereichssatzung „großflächige Entwicklungen sind für den Denkmalbereich der Altstadt Olpe untypisch und daher zu vermeiden.“