Kirchhundem. . In Kirchhundem gipfelt der Streit um ein Grundstück in Regress-Forderungen und Überlegungen, wie ein Bürgermeister abgewählt werden kann.
Hat Bürgermeister Andreas Reinéry dem Vermögen der Gemeinde geschadet, indem er, seine Befugnisse überschreitend, ein Grundstück verschenkt hat, oder wird ein ganz und gar üblicher Vorgang, der zu den laufenden Geschäften der Verwaltung gehört, politisch aufgebauscht?
In Kirchhundem prallen CDU/UK-Ratsmehrheit einerseits und Bürgermeister andererseits aufeinander. Klären soll den Vorgang Landrat Frank Beckehoff, der gestern aber lediglich bestätigte, dass der Kreis als Kommunalaufsicht eingeschaltet sei.
Um was geht es? In Kirchhundem gab es bis 1970 eine Reihe von Grundstücken, für die keine Grundbuch-Eintragungen existierten. Meistens handelt es sich dabei um Wege, Böschungen oder Viehtriften (Weiden), die von allen genutzt wurden, aber niemandem gehörten. Im Rahmen der Kommunalen Neugliederung hat die Gemeinde 1970 die Grundbucheintragung für das jetzt strittige 3,4 Hektar große Grundstück in Heinsberg beantragt, da es sich aus ihrer Sicht um eine der sogenannten Viehtriften handelte. Die Wegeinteressengemeinschaft (Heinsberger Recess) hat dem widersprochen und jahrelang auf Rückgabe bestanden.
Meinung geändert
Der Streit zwischen CDU/UK und Bürgermeister entzündet sich an der Tatsache, dass Reinéry noch im Mai die Meinung vertreten habe, es gebe keinen Grund, warum ein 48 Jahre im Besitz der Gemeinde befindliches Grundstück zu Lasten aller übertragen, also quasi verschenkt werden solle.
Im Oktober überraschte der Bürgermeister den Rat dann aber damit, dass er das Grundstück dem Heinsberger Verein doch übertragen habe. Zwar wollte sich Andreas Reinéry auf Anfrage nicht äußern, da es sich um Grundstücksangelegenheiten und somit um ein nichtöffentliches Thema handele. In einer Ratsvorlage verweist er aber darauf, dass der Wert des Grundstücks so gering sei (weniger als 12.000 Euro), dass ein Verkauf nicht in die Zuständigkeit des Rates falle und er somit das Recht gehabt habe (und seiner geänderten Rechtsauffassung folgend), das Grundstück ohne Rücksprache zu übertragen.
Abwahl eines Bürgermeisters
Angestoßen werden kann das Verfahren von einer Zweidrittel-Mehrheit im Rat. Es folgt ein Bürgerbegehren, für das in Kirchhundem Unterschriften von 20 Prozent der Wahlberechtigten erforderlich sind.
Liegen die Unterschriften vor, kann der Bürgermeister zurücktreten. Tut er das nicht, kommt es zum Bürgerentscheid. Stimmen 25 Prozent der Wahlberechtigten für die Abwahl, gilt der Bürgermeister als abgesetzt.
Das sieht die CDU anders, sie geht von einem deutlich höheren Wert aus und bestreitet, dass es einen Heinsberger Anspruch auf Rückübertragung gegeben habe.
Nach den jüngsten Streitereien (Maria-Königin / Beigeordneter) ist die Stimmung in der Union so explosiv, dass man den Bürgermeister dieses Mal nicht davon kommen lassen will. Sollte der Kreis Olpe entscheiden, dass Andreas Reinéry kein Recht hatte, das Grundstück zu übertragen, will man Konsequenzen ziehen. „Dann muss man den Bürgermeister in Regress nehmen“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Färber.
Hört man tiefer in die Union hinein, werden die Töne radikaler. Eine Abwahl des Bürgermeisters sei per Bürgerentscheid möglich. Angestoßen werden müsste er von einer Zweidrittel-Mehrheit im Rat. CDU und UK verfügen über diese Mehrheit.