Attendorn. . Geplante Richtlinie: Die Verwaltung der Stadt Attendorn will im Kampf um bezahlbaren Wohnraum selbst aktiv werden. Sie lockt mit Subventionen:

Beim Blick auf die Mietpreise, die mitunter in der Attendorner Kernstadt erhoben werden, müssen nicht nur Wohninteressenten kräftig schlucken, sondern auch Klaus Hesener. „Wir befinden uns teils auf Dortmunder Niveau“, macht der Attendorner Kämmerer keinen Hehl daraus, dass Wohnen in der Hansestadt teuer geworden ist. Besonders drückt der Schuh bei der Suche nach bezahlbarem Wohnraum für Geringverdiener, Singles oder Sozialhilfeempfänger.

In diesem Segment fehlen laut jüngsten Angaben der Verwaltung derzeit rund 100 Wohnungen. „Wir wollen dieses Problem jetzt aktiv angehen und uns nicht auf Dritte verlassen“, erklärt Hesener und verweist auf einen, so wörtlich, interessanten Vorsatz für 2019. Er meint damit eine Richtlinie, die es Vermietern schmackhaft machen soll, Wohnungen an sozial Schwache zu vergeben.

Richtlinie im Dezember beschließen

Und so lautet der Vorschlag der Verwaltung: Vermieter, die sich darauf einlassen, ihre Wohnungen auf Grundlage des Mietspiegels des Kreises Olpe, also vergleichsweise preiswert, anzubieten, bekommen quasi als Belohnung einen Zuschuss aus der Stadtkasse. Und zwar in Höhe von 25 Prozent auf den Mietpreis. Ein Beispiel: Für eine 60 Quadratmeter große Wohnung in Attendorn-Biekhofen, gebaut im Jahr 1995, würden auf Grundlage des Mietspiegel rund 330 Euro anfallen. Diese Summe würde der Vermieter von seinen Mietern auch kassieren, unterm Strich aber mehr als 400 Euro bekommen. „Denn wir als Stadt würden ein Viertel drauf zahlen und den Mieter subventionieren“, erklärt Sozialamtsleiterin Christiane Plugge im Ausschuss für Soziales, Jugend und Familie. „Dabei haben wir etwa Häuser mit älteren Eigentümern im Blick, wo die Kinder ausgezogen sind und wir diese Vermieter mit diesem Angebot motivieren können“, so Hesener.

In der Richtlinie des Wohnraumförderprogramms, das die Stadtverordnetenversammlung Mitte Dezember beschließen könnte, sind folgende Voraussetzungen aufgelistet: Gefördert würden Wohnungen mit einer Fläche von 30 bis 65 Quadratmetern. Die Objekte müssten dem „durchschnittlichen Standard des freien Wohnungsmarktes entsprechen“ (Wortlaut in der Richtlinie), zwingend mit eigenem Bad und Heizung ausgestattet sein und mindestens für fünf Jahre vermietet werden.

„Diese Idee ist absolut fördernswert, wir unterstützen das“, lobte Ulrich Selter (CDU) den Vorschlag der Verwaltung. Ähnlich äußerte sich Wolfgang Langenohl (SPD), so dass am Ende wenig überraschend alle Ausschussmitglieder ihren Daumen nach oben zeigten. Unter anderem für die neue Richtlinie sollen 50.000 Euro in den Haushalt aufgenommen werden.

Die neue Richtlinie würde eine alte ersetzen, die den Erwerb von Altimmobilien fördern und somit Leerstände verhindern sollte. Konkret sollten dabei Familien, die eine alte Immobilie ersteigerten, einen Zuschuss in Höhe von 3000 Euro pro Kind erhalten. „Diese Richtlinie erfüllt nicht mehr ihren Zweck. Die Gelder wurden fremdverwendet, etwa für einen Urlaub. Da haben wir einen reinen Mitnahmeeffekt ausgemacht“, erklärt Plugge. Zudem gebe es mittlerweile auch nicht mehr so viele Leerstände.