Kreis Olpe. . Die Ordnungsbehörde des Kreises Olpe weist darauf hin, dass mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszugangsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, das am 1. August in Kraft tritt, wichtige Änderungen für die genannten Berufe eintreten.
Die Ordnungsbehörde des Kreises Olpe weist darauf hin, dass mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszugangsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, das am 1. August in Kraft tritt, wichtige Änderungen für die genannten Berufe eintreten.
Mit der Neuregelung wird die bisher erlaubnisfreie Tätigkeit des Wohnimmobilienverwalters und des Mietwohnungsverwalters erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht beginnt grundsätzlich am 1. August 2018. Für Gewerbetreibende, die bereits vor diesem Stichtag Wohnimmobilien verwaltet haben und dies auch weiterhin tun wollen, gilt allerdings eine Übergangsregelung, die ihnen eine Frist bis zum 1. März 2019 einräumt, die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die zuständige Behörde ist die Kreisordnungsbehörde.
Berufshaftpflicht nachweisen
Um die Erlaubnis zu erhalten, muss der Wohnimmobilienverwalter neben der Zuverlässigkeit und den geordneten Vermögensverhältnissen eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Auf einen Sachkundenachweis wird wie beim Immobilienmakler verzichtet.
Neu eingeführt wird eine Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Innerhalb von drei Jahren müssen sie sich sowie Angestellte, die bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirken, 20 Stunden weiterbilden. Die Details werden in der Makler- und Bauträgerverordnung geregelt.