Wenden. . Gemeinde Wenden will Anträge für Anlagen zunächst zurückstellen und warten, bis die neue Rechtslage geklärt ist. Investoren planen weiter

Statt Rückenwind herrscht in Sachen Windenergie bei der Gemeinde Wenden jetzt erst einmal Flaute. Die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses (BPA) folgten bei einer Enthaltung von Michael Bieker (Grüne) dem Vorschlag der Verwaltung: Die Gemeinde stellt ihre Windkraftplanung solange zurück, bis die neue Rechtslage eindeutig geklärt ist. Sollten zwischenzeitlich Bauanträge für Windkraftanlagen eingehen, prüft die Gemeinde eine Zurückstellung für längstens zwei Jahre.

Hintergrund: Die neue schwarz-gelbe Landesregierung hat zwei wesentliche Änderungen angekündigt. Neue Anlagen sollen mindestens einen Abstand von 1500 Metern zu reinen und allgemeinen Wohngebieten einhalten. Und die Privilegierung von Windenergie im Wald soll aufgehoben werden. „Der Erlass ist eine Empfehlung, nichts Rechtsverbindliches. Wir wollen mögliche Bauanträge zurückstellen, um unsere Planung nicht zu gefährden“, betonte Baudezernent Markus Hohmann.

Parallel dazu seien Investoren auf dem Gemeindegebiet weiter tätig. Aktuell gibt es zwei Windkraftplanungen. Zum einen ist dies die Planung der EnBW von fünf Windkraftanlagen im Bereich Altenwenden/Scheiderwald/Altenkleusheim, zum anderen die Planung von Gelsenwasser/VSB zum Bau mehrerer Anlagen entlang der A 4 im Bereich Reichshof, Drolshagen, Olpe und Wenden. Hinzu kommt der Windpark an der Wendener Gemeindegrenze zum Stadtgebiet Freudenberg mit drei Anlagen, wobei der Weiterbau jetzt vom Oberverwaltungsgericht Münster vorläufig gestoppt wurde.

800 Meter Abstand angenommen

Beim Windpark EnBW liegen die drei im Gemeindegebiet geplanten Anlagen innerhalb der Windpotenzialfläche Wenden Nord-Ost, beim Windpark Gelsenwasser/VSB liegen drei geplante Anlagen innerhalb der Windpotenzialfläche Wenden Nord/West, basierend aber auf einem angenommenen Abstand von 800 Metern zum Siedlungsbereich. Sollte der Abstand künftig aber tatsächlich auf 1500 Meter rechtlich festgeschrieben werden, was nur über eine Änderung des Landesentwicklungsplanes (nicht allein durch den Windenergieerlass) zu erreichen wäre, ergeben sich für die Gemeinde Wenden keine Potenzialflächen und somit keine Konzentrationsflächen mehr. Deshalb, so die Wendener Verwaltung, könne nur empfohlen werden, die endgültig neue Rechtslage abzuwarten, um dann noch einmal zu entscheiden, ob Windkraftplanung in Wenden fortgesetzt oder gar eingestellt wird.

„Wir wollen das jetzt aussetzen, bis man Gewissheit hat, wie es in NRW weitergeht. Wir haben die Voraussetzung, das zu tun“, sagte Baudezernent Hohmann. Zur Frage von Michael Brüser (CDU), ob der Bau- und Planungsausschuss (BPA) bei möglichen Anträgen noch gefragt werde oder dies jetzt komplett in der Hand der Verwaltung liege, meinte Hohmann: „Wir werden den BPA beteiligen.“

Noch viele Fragezeichen

Es ist also möglich, dass es im Gemeindegebiet bei den derzeitigen zwei Windrädern in Wenden bleibt. „Wenn es zum Abstand von 1500 Metern und zum Verbot im Wald kommt, würde das bedeuten, dass sich kein einziges neues Windrad dreht?“, wollte Ulrich Heinrich (UWG) wissen. Dazu Hohmann: „Es gibt noch viele Fragezeichen, aber das würde das bedeuten.“

Wann wieder Bewegung in die Wendener Windkraft kommt, steht derzeit noch in den Sternen. „Ich weiß nicht, wann vom Land etwas kommt“, sagte Markus Hohmann.

Info: Zweiter Baustopp vom OVG Münster

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Weiterbau der Windkraftanlage auf dem Knippen in Freudenberg erneut gestoppt. Begründung: Die Umweltbedenken seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Das OVG hatte den Bau schon einmal gestoppt, das Verwaltungsgericht Arnsberg den Weiterbau aber im Januar 2018 wieder genehmigt.