Kreis Olpe/Siegen. . Die Agentur für Arbeit Siegen-Olpe weist darauf hin, dass Leistungsnachweise zum Arbeitslosengeld dem Finanzamt übermittelt werden. Auch Leistungsbezieher werden automatisch informiert. Die Agentur: „Wer in 2017 Steuern gezahlt hat und innerhalb der vergangenen zwölf Monate Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld bei Weiterbildung oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit erhielt, muss dies bei der Steuererklärung aufführen.“

Die Agentur für Arbeit Siegen-Olpe weist darauf hin, dass Leistungsnachweise zum Arbeitslosengeld dem Finanzamt übermittelt werden. Auch Leistungsbezieher werden automatisch informiert. Die Agentur: „Wer in 2017 Steuern gezahlt hat und innerhalb der vergangenen zwölf Monate Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld bei Weiterbildung oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit erhielt, muss dies bei der Steuererklärung aufführen.“

Aufgrund des Jahressteuergesetzes ist die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, die Daten über die im letzten Kalenderjahr gewährten Leistungen und die Dauer des Leistungszeitraums für jeden Kunden bis zum 28. Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Im Anschluss an diese Übermittlung erhalten die Kunden ohne besondere Aufforderung einen Leistungsnachweis über die an die Finanzverwaltung gemeldeten Daten. In diesem Nachweis sind alle dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen enthalten.

Noch ein wichtiger Hinweis: Die Bescheinigung über den Leistungsbezug ist darüber hinaus ein wichtiges Dokument für die Rente. Daher gilt: Sorgfältig aufbewahren, da Zweitschriften nur in einem begrenzten zeitlichen Rahmen ausgestellt werden können, weil die erforderlichen Kundendaten nach einigen Jahren gelöscht und die Akten vernichtet werden.