Olpe/Wenden. . Bauer soll altes Haus angezündet haben, um Versicherungssumme zu kassieren

  • Landwirt aus Wenden wegen versuchten Betrugs verurteilt
  • Besonders Schwerer Fall, da ein Haus angezündet wurde
  • Kassieren der Versicherungssumme als Motiv gewertet

Mit einem Schuldspruch und einer Verurteilung zu einem Jahr Haft auf Bewährung und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit wegen eines versuchten besonders schweren Betrugs endete der Prozess gegen einen Landwirt aus einem Wendener Ortsteil vor dem Olper Schöffengericht. Rechtsanwalt Klaus Hesse kündigte gestern noch im Gerichtssaal an, „so schnell wie möglich“ Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.

Dem Landwirt war von der Anklage zur Last gelegt worden, ein ihm gehörendes, zu diesem Zeitpunkt leer stehendes altes Bauernhaus, das in den frühen Morgenstunden des 28. Mai 2015 teilweise abgebrannt war, selbst angezündet oder Dritte dazu angestiftet zu haben, um die Versicherungssumme zu kassieren. Das stritt der Angeklagte auch am zweiten Verhandlungstag vor dem Olper Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Richard Sondermann ab. Und Beweise für seine Schuld konnten nicht beigebracht werden.

Trotzdem machte Richter Sondermann deutlich: „Die Gesamtheit der belastenden Indizien führt zu der Erkenntnis, dass das Gericht keinen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten hat“. Zu diesen Indizien zählte, dass ein Brandsachverständiger alle anderen Ursachen, zum Beispiel technischer Defekt oder Blitzschlag, als Ursache für das Feuer, das gegen 4.30 Uhr entdeckt worden war, ausgeschlossen hatte und nur noch Brandstiftung übrig blieb.

Nur Angeklagter hat Motiv

Ein weiterer Sachverständiger hatte zuvor ebenso wie am ersten Verhandlungstag Polizeibeamte ausgesagt, dass es keine Anzeichen für ein gewaltsames Eindringen in das Gebäude gebe und der Brandstifter mit einem Schlüssel in das Haus gelangt sein müsste. Dort war das Feuer in einem Flur oder einem angrenzenden Raum im Obergeschoss, wo unter anderem Umzugskartons gelagert waren, ausgebrochen. Eine Legen des Feuers von außen oder, wie vom Angeklagten ins Spiel gebracht, über ein Baugerüst und das Blechdach hielten Oberstaatsanwalt Münker wie das Gericht für „weitgehend ausgeschlossen“.

Außerdem habe niemand außer dem Angeklagten ein Motiv gehabt, das Gebäude anzuzünden. Hinweise auf angebliche ausländerfeindliche Tendenzen im Ort, weil der Landwirt das Gebäude der Gemeinde Wenden zur Unterbringung von Flüchtlingen angeboten habe, hätten die polizeilichen Ermittlungen nicht bestätigt.

Finanziell unter Druck

Vielmehr seien die finanziell angespannte Situation des Angeklagten, der monatlich rund 1 700 Euro höhere Ausgaben als Einnahmen habe und dem weitere Einnahmeverluste drohten, sowie die Umstellung und Erhöhung der Gebäudeversicherung rund sechs Wochen vor dem Brand als Motiv zu werten.

Verteidiger Klaus Hesse zeigte sich „entsetzt“ über das Plädoyer von Oberstaatsanwalt Hans-Werner Münker, der Einlassungen als „völligen Blödsinn“ bezeichnet hatte und wertete dessen Andeutungen bezüglich eines Feuers in einem anderen Haus des Angeklagtem im Jahr 2008 , bei dem ein technischer Defekt als Brandursache festgestellt worden war, als „grenzwertig“. Hesse war der Überzeugung, dass in der Beweisaufnahme „das Kartenhaus der völlig unzureichenden Indizien zusammengebrochen ist“. Jetzt muss sich das Landgericht als Berufungsinstanz mit dem Fall beschäftigen