Olpe. . Das FBI entdeckte bei Ermittlungen gegen eine Kinderporno-Internet-Tauschbörse eine IP-Adresse im Kreis Olpe. 36-Jähriger wird verurteilt.
- Das Schöffengericht in Olpe verurteilte einen 36-Jährigen
- Für den Besitz von Kinderpornografie gab es 18 Monate Haft
- Der Mann ist erheblich vorbestraft, eine Bewährung lehnte das Gericht ab
Dass das weltberühmte FBI mit seiner detektivischen Meisterarbeit einmal bis in den Saal des Amtsgerichts Olpe wirken würde, hätten hiesige Prozessbeobachter vermutlich nicht für möglich gehalten. Aber doch: Gestern spielte die weltberühmte Bundespolizei der USA im Kinderpornografie-Prozess gegen einen 36-jährigen Arbeitslosen eine Rolle, wie Staatsanwalt Philipp Scharfenbaum einfließen ließ.
IP-Adresse führt in den Kreis Olpe
Denn die FBI-Internet-Spezialisten hatten vor mehr als zwei Jahren die Keimzelle einer Internet-Tauschbörse für kinderpornografische Fotos und Videos eingekreist und den Drahtzieher schließlich dingfest gemacht. Bei der Analyse der zahllosen Nutzer der widerlichen Dateien des Kinderporno-Dealers war auch eine IP-Adresse (Erkennungszeichen eines Computers) aufgefallen, die in den Kreis Olpe führte. Über das Bundeskriminalamt gelangten die Informationen zur Olper Polizei, und die wurde bei Hausdurchsuchungen fündig und entdeckten 30 heruntergeladene Videos, 33 Bild-Dateien und zahllose Zeichentrick-Fotos und -Filme (Mangas) mit ebenso eindeutigem wie abstoßendem Inhalt.
Der 36-jährige Angeklagte, der vom Finnentroper Anwalt Uwe-Stephan Soujon verteidigt wurde, war kein unbeschriebenes Blatt in Sachen Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch. Eine Vorstrafe von fünf Jahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes hatte der Mann in der therapeutischen geschlossenen JVA Gelsenkirchen Ende 2014 gerade abgesessen, da besorgte er sich schon wieder Fotos und Videos im Internet, für die Mädchen, teilweise unter zehn Jahren - missbraucht worden waren.
Richter Richard Sondermann und Staatsanwalt Scharfenbaum waren sich angesichts der Vorstrafe und des schnellen Rückfalles einig, dass trotz des Geständnisses keine Bewährungsstrafe in Frage komme. Sondermann folgte dem Antrag Scharfenbaums von eineinhalb Jahren Haft und dessen Ansicht, man müsse der „Verantwortung gegenüber der Gesellschaft“ Rechnung tragen. Ohne das Geständnis und die Reue, die das Gericht dem Angeklagten abnahm, wäre auch ein spürbar höheres Strafmaß von bis zu drei Jahren möglich gewesen, hob Sondermann hervor.
Tablet verschwiegen
Zwei Bewährungshelfer, die nach der fünfjährigen Haftstrafe die angeordnete „Führungsaufsicht mit Auflagen“ zu übernehmen hatten, attestierten dem 36-Jährigen zwar dessen Einsicht, einen sexuellen Drang nach kleinen Mädchen zu haben. Den so wichtigen Platz in einer therapeutischen Gruppe für Sexualstraftäter habe er aber durch häufiges Fernbleibens ,verspielt’.
Die aktuelle Bewährungshelferin informierte das Gericht zwar über eine bereits zugesagte neue Therapiemöglichkeit in Attendorn und eine Medikation, mit der der Trieb des Angeklagten gedämpft werde, für das Gericht war das aber nicht genug. Eine Bewährungsstrafe, so Sondermann, komme nicht in Frage.
Straferschwerend hatte Sondermann auch gewertet, dass der Angeklagte seine Auflage nicht erfüllt hatte, sich von internetfähigen Computern und Smartphones fernzuhalten. Während der 36-Jährige gegenüber seinem Bewährungshelfer den Besitz eines Smartphones noch zugegeben und dieses bei der Polizei abgegeben hatte, hatte er ein vom Vater geschenktes Tablet behalten und verschwiegen. Sondermann: „Da haben sie ihren Bewährungshelfer an der Nase herumgeführt.“ Staatsanwalt Scharfenbaum bewertete diesen Vorfall als Zeugnis für „kriminelle Energie.“
Therapie im geschlossenen Vollzug
Stichwort Sozialtherapeutische Anstalt Gelsenkirchen: Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten ab 1998 war die JVA mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Der Anteil von Strafgefangenen, die zur stationären Behandlung eingewiesen wurden, verdreifachte sich. Die Behandlung von Tätern, die wegen schwerer Sexualdelikte verurteilt worden sind, ist Schwerpunkt der Tätigkeit.