Hünsborn. . Der Taxifahrer muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Er hatte nach dem Wernerfest einen 33-Jährigen mit dem Auto erfasst.
- In sechsmonatigen Ermittlungen auch ein Gutachten zum Unfall erstellt
- Nach Gefahrenbremsung beim Aufprall noch 62 Stundenkilometer schnell
- 33-Jähriger erlitt schwerste Verletzungen und starb noch am Unfallort
Ein tragischer Unfall überschattete am frühen Sonntagmorgen des 31. Juli vergangenen Jahres das „Wernerfest“ in Hünsborn. Ein Großraumtaxi hatte um 2.40 Uhr auf der Siegener Straße in Richtung Ortsmitte einen dunkel gekleideten Mann auf der Fahrbahn erfasst. Der 33-Jährige aus Kreuztal erlitt schwerste Verletzungen, an denen er trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen noch am Unfallort verstarb (wir berichteten). Etliche Personen, die ebenfalls auf dem Heimweg vom „Wernerfest“ waren, erlebten den schrecklichen Unfall hautnah mit. Sie wurden im Feuerwehrgerätehaus ebenso notfallseelsorgerisch und psychologisch betreut wie der Taxifahrer, der einen Schock erlitt. Nach dem Unfall ermittelte das Verkehrskommissariat Olpe und sicherte am Sonntag bei Tageslicht Spuren. Die Polizei vernahm auch einige Unfall-Zeugen. Die Staatsanwaltschaft Siegen wurde eingeschaltet und gab ein Gutachten zur Klärung des Unfallhergangs in Auftrag.
Jetzt, sechs Monate später, sind die Ermittlungen abgeschlossen. Dabei wird gegen den Fahrer des Großraumtaxis, einen 59-Jährigen aus dem Raum Wenden, Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Dies bestätigte auf Anfrage der Westfalenpost Oberstaatsanwalt Hans-Werner Münker. „Aufgrund der Ermittlungsergebnisse und der aktuell vorliegenden Beweislage ist der Beschuldigte hinreichend tatverdächtig. Wir gehen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von einer Verurteilung aus“, so Münker auf weitere Nachfrage.
Dunkel gekleidet
Rückblende. Um 2 Uhr war das Wernerfest am 31. Juli beendet, die Getränke-Rondells schlossen und die Band hörte auf zu spielen. Der Taxi-Kleinbus hatte kurz vor dem Unfall Fahrgäste aufgenommen, die nach Hause wollten.
Auf dem Weg vom Hünsborner Sportplatz Richtung Ortsmitte, etwa 100 Meter vor der Autobahnunterführung, erfasste der Fahrer dann mit seinem Großraumtaxi den dunkel gekleideten Mann. Der 33-Jährige war mit einer Personengruppe zu Fuß auf der Siegener Straße unterwegs gewesen, die sich vom „Wernerfest“ im Bereich des Sportplatzes auf dem Heimweg Richtung Ortsmitte befand. Die Gruppe ging in Richtung Hünsborn auf dem ausgeleuchteten Gehweg, der dunkel gekleidete 33-Jährige hatte den Gehweg nach den Ermittlungen aber kurz vor der Autobahnunterführung verlassen und befand sich dann auf dem rechten Fahrstreifen der Siegener Straße. Auf dieser rechten Seite der Landstraße 564 gibt es weder einen Gehweg, noch eine Straßenbeleuchtung. Der 59-Jährige war ebenfalls Richtung Ortsmitte unterwegs gewesen und erfasste den 33-Jährigen auf der Fahrbahn mit seinem Taxi-Bus.
62 Stundenkilometer bei Aufprall
Auf Anfrage dieser Zeitung teilte Dirk Kienitz, Pressesprecher am Siegener Landgericht, mit, dass die Verhandlung gegen den Taxifahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Einzelrichter Markus Gerndorf am Amtsgericht Olpe stattfinden wird. Der Termin steht noch nicht fest.
„Der Angeklagte soll den dunkel gekleideten Mann wohl gesehen haben, aber eine Gefahrenbremsung hat nicht mehr ausgereicht“, so Dirk Kienitz. Laut Anklage soll das Taxi mindestens noch 62 Stundenkilometer schnell gewesen sein, als es den 33-Jährigen erfasste. Erlaubt sind hier 50 Stundenkilometer. Zur Frage nach den Verletzungen, die der Mann erlitt, sagte Gerichtssprecher Kienitz: „Es waren schwerwiegendste Verletzungen, so dass er noch an der Unfallstelle verstarb: ein Schädelhirntrauma, ein Schädelbruch und ein Abriss des verlängerten Marks des Hirnstammes.“