Finnentrop. Die Wohnsitzauflage verteilt Flüchtlinge stärker aufs Land. Finnentrop hatte Quote zu 98 Prozent erfüllt, liegt jetzt wieder unter 75 Prozent.

  • Zahl der Zuweisungen für Flüchtlinge steigt wieder
  • Wohnsitzauflage sorgt für Umverteilung auf ländliche Kommunen
  • Allein Finnentrop muss in diesem Jahr noch 21 Flüchtlinge unterbringen

„Wir hätten es gerne ein bisschen transparenter“, sagt Bürgermeister Dietmar Heß mit Blick auf eine Formel, die im Ratssaal per Beamer an die Wand geworfen wird. Eine Formel, nach der die „gemeindespezifische Messziffer an der Summe aller Messziffern“ berechnet wird.

Warum Finnentrops Bürgermeister sich in diesem Punkt etwas mehr Transparenz wünscht, steht im nächsten Satz: „Auf Basis dieses Wertes wird die Verteilung der Ausländerinnen und Ausländer auf die Gemeinden vorgenommen.“ Gemeint sind damit anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis, die durch das Integrationsgesetz seit Sommer eine Wohnsitzauflage erhalten.

Quote fast erfüllt

Die Ergebnisse des Integrationsgesetzes schlagen in der Gemeinde Finnentrop im Dezember erstmals durch. Zwar erfüllt sie ihre Aufnahmequote eigentlich zu 98,45 Prozent, müsste somit eigentlich nur noch fünf Personen aufnehmen, aber seit das Integrationsgesetz greift, ist alles ganz anders: Finnentrop erfüllt seine Quote nur noch zu 74,05 Prozent und muss weitere 16 Personen, das heißt, insgesamt 21 Personen unterbringen.

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© Manuela Nossutta/Grafik

Ziel des Integrationsgesetzes ist es, eine Ghettobildung in den Großstädten zu verhindern und einen Teil der anerkannten Asylbewerber und Flüchtlinge auf die ländlichen Regionen zu verteilen.

Verteilung 80/10/10

Der Verteilungsschlüssel sieht jetzt vor, dass die Verteilung zu 80 nach Einwohnerzahl, 10 Prozent nach Fläche und 10 Prozent nach Arbeitsmarktlage verteilt wird. Aber es gibt eine weitere Klausel, die die Zentren entlastet: die Mietpreisbegrenzungsverordnung. Der Integrationsschlüssel verringert sich um zehn Prozent bei Gemeinden, die von der Mietpreisbegrenzungsverordnung erfasst werden. In NRW sind das vor allem Städte in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, im Regierungsbezirk Arnsberg keine einzige.

„Wir würden schon gerne wissen, von wo nach wo umverteilt wird“, sagt Dietmar Heß. „Vor nicht allzu langer Zeit war der Verteilungsprozess einfach zu erfassen, da standen die Zahlen sogar im Internet. Das hat sich geändert.“