Olpe/Grevenbrück. . Äußerst brutal attackierte ein 51-Jähriger einen zwei Jahre älteren Mann. Er schlug ihm mit einem Stock auf den Kopf und trat ihn in die Rippen.

  • Opfer erleidet Schädelprellungen und Rippenbruch nach Fußtritt
  • 51-jähriger Angeklagter versucht, das Opfer zum Täter zu machen
  • 20 Monate Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung

Opfer-Anwalt Klaus Söbke sprach von „unfassbarer Brutalität“. Der 53-Jährige sei mit voller Wucht mit dem Knüppel auf den Kopf geschlagen worden: „Es ist nur seiner guten Konstitution und dem Eingreifen der Zeugen zu verdanken, dass er nicht totgeschlagen worden ist“, sagte der Nebenklage-Vertreter. Die Anklage hätte auch auf versuchten Totschlag lauten können, so Söbke. Dann wäre vor dem Siegener Schwurgericht und nicht vor dem Schöffengericht verhandelt worden. So ging es um gefährliche Körperverletzung, und der Angeklagte (51) konnte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Wegen seiner Alkoholisierung (2,18 Promille) und Amphetamin-Konsums kam er mit 20 Monaten zur Bewährung davon.

Schädelprellungen

Rückblende. Mit einem Knüppel bewaffnet betrat der 51-Jährige am 6. November 2015 um 21.40 Uhr die Tankstelle in Grevenbrück. Dabei hatte er den 53-Jährigen als Schuldigen dafür ausgemacht, dass er Hausverbot hatte. Der Angeklagte schlug ihm die Kappe vom Kopf und forderte ihn mehrfach auf, mit nach draußen zu kommen. Dort richtete er ihn übelst zu. Mit dem Holzknüppel schlug er ihn ganz massiv mindestens dreimal auf den Kopf, einmal davon auch am Boden liegend. Dort erhielt er zudem einen wuchtigen Tritt in die Rippen. Er erlitt Schädelprellungen und eine Rippenfraktur. Das Opfer berichtete immer noch von Kopfschmerzen und Sehstörungen.

Mehrere Zeugen hatten die üblen Attacken des 51-Jährigen beobachtet. „Er lag blutüberströmt auf dem Boden“, so der 61-jährige Freund des Opfers. Beide hatten zusammen in der Tankstelle Bier getrunken. Der Angeklagte habe den Knüppel in beiden Händen gehalten und wuchtig zugeschlagen, sagte der Tankstellen-Mitarbeiter. Vor ein paar Wochen habe ihn der Angeklagte angesprochen: „Er sagte: Du weißt ja, was du zu sagen hast. Der andere hat zuerst geschlagen.“

Genau diese Version behauptete der Angeklagte auch vor Gericht und versuchte, das Opfer zum Täter zu machen: „Der hat mich dermaßen auf den Kopf geschlagen. Ich kann mich an nichts mehr erinnern.“

Außer der verminderten Schuldfähigkeit (Alkohol) sehe er strafmildernd nichts, so Staatsanwalt Rainer Hoppmann: „Es muss ganz massiv straferschwerend berücksichtigt werden, dass er das Opfer als eigentlichen Übeltäter belastet.“ Hoppmann forderte 20 Monate zur Bewährung, 150 Sozialstunden und 2000 Euro Geldbuße. Ein Antrag, dem das Gericht folgte, nur die Geldbuße auf 1000 Euro reduzierte. Verteidigerin Marion Garra plädierte für eine Strafe an der unteren Grenze: „Er ist noch nie mit Körperverletzungsdelikten in Erscheinung getreten. Wichtig ist, dass er sich jetzt um sein Alkoholproblem kümmert.“

Schuldzuweisungen

Die Schuldzuweisungen an das Opfer bezeichnete Richter Richard Sondermann als „plumpen, dümmlichen Versuch, das Gericht hinters Licht zu führen“. Das gehe zu weit. Von Einsicht gebe es keine Spur: „Sie sehen diese Gerichtsverhandlung als Spaßveranstaltung.“ Und: „Wenn ich von der Beeinflussung des Zeugen Anfang Juli Kenntnis bekommen hätte, wären Sie sofort in den Knast gekommen.“