Kreis Olpe. .
Vier Landschaftspläne gibt es bereits im Kreis Olpe. Ein fünfter mit dem Namen „Rothaarvorhöhen zwischen Olpe und Altenhundem“ ist in Vorbereitung. Am Ende, so sagte Kreisdirektor Theo Melcher im Umweltausschuss des Kreises, soll der gesamte Kreis überplant sein. Der neue Landschaftsplan grenzt räumlich an die vorhandenen vier Pläne und klammert zum Beispiel Finnentrop aus.
Während in den Plänen 1 bis 4 die Windenergie noch keine Rolle spielte, wird das Thema im neuen Plan deutlich höheren Stellenwert haben, wie schon der Tagesordnungspunkt andeutet: Landschaftsplanung und Windenergie im Kreis Olpe“. Aber Verhinderungsplanung werde man mit dem Landschaftsplan nicht betreiben können, machte der Kreisdirektor deutlich. Er wies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die für die Kommunen rechtlich schwierige Situation hin, die es nötig mache, Konzentrationszonen rechtssicher festzulegen. Das Aufstellungsverfahren für den Plan werde aber nur eröffnet werde, wenn auch Zuschüsse kämen.
Nicht zustimmen
Fred-Josef Hansen (Grüne) gab zu bedenken, dass der Kreis mit Landschaftsplänen immer „sehr konservativ“ umgegangen sei, weil sie „vielfältig in die Landschaft eingreifen“ würden. „Wir fragen uns, warum der Kreis die Zurückhaltung jetzt aufgibt“, meinte er und wollte wissen: „Was ist die eigentliche Zielrichtung?“ um sofort anzuschließen: „Wenn es nur um Windkraft geht, wäre das ein bisschen wenig.“ Früher, so Melcher, habe die Windenergie eben nicht die Rolle gespielt wie heute. Der Plan solle „die unterschiedlichsten Belange berücksichtigen und - in Übereinstimmung mit den Kommunen - auch Gebiete ausweisen, wo keine Windräder gewünscht sind“. Der Kreisdirektor sagte aber auch: „Wer Angst hat, wir könnten die eine oder andere Windkraftanlage verhindern, sollte nicht zustimmen.“
Schließlich heißt es in der Vorlage: „Bei allen raumbildenden Vorhaben stellt sich regelmäßig die Frage nach dem Grad der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die Rechtsprechung unterscheidet hier zwischen Eingriffen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten sowie in Gebieten ohne jeglichen Schutzstatus. Während im Hinblick auf das Landschaftsbild bei ersterem bereits eine erhebliche Beeinträchtigung zu einem Versagen der Genehmigung führen kann, müsste in einem Nicht-Schutzgebiet dafür schon eine grobe Verunstaltung vorliegen.“ Weiter heißt es: „Grundsätzlich ist die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen eine Angelegenheit der Kommunen. Im Instrument der Landschaftsplanung besitzt der Kreis jedoch eine Möglichkeit, durch eigene Rechtsetzung sowohl auf die Ausweisung von Konzentrationszonen, als auch auf Einzelvorhaben Einfluss zu nehmen und damit den politisch gewollten Ausbau der Windenergie in natur- und landschaftsverträgliche Bahnen zu lenken.“
Konsens der Kommunen
Sabine Krippendorf (CDU) machte darauf aufmerksam, dass man auf diesem Wege einen Konsens auch unter den Kommunen erreichen könne, „vor allem, wenn es um die Randgebiete geht“, in denen sich mögliche Windenergiezonen ballen könnten.
Bei sechs Enthaltungen wurde der Plan vom Umweltausschuss auf den Weg gebracht. Der endgültige Beschluss allerdings, so Theo Melcher, werde wohl nicht mehr im nächsten Jahr, sondern 2018 gefällt.