Herdeck/Wetter. Zunächst hat ein 68-jähriger Autofahrer aus Herdecke seine Schuld gegenüber der Geschädigten eingeräumt, dann ist er doch noch geflohen. Er hatte Angst vor der Polizei, weil er fürchtete, eine Flasche Bier könnte zu viel Alkohol am Steuer gewesen sein.

Aus Angst, eine unlängst getrunkene Flasche Bier könne ihn den Führerschein kosten, verschwand ein 68-jähriger Mann aus Herdecke, nachdem er auf einem Parkplatz ein fremdes Fahrzeug beschädigt hatte. Jetzt musste er sich wegen Unfallflucht vor dem Amtsgericht in Wetter verantworten.

Angst vor Führerscheinentzug

Der 15. November war ein eher schlechter Tag für den Herdecker. Nach einem Streit gönnte er sich eine Flasche Bier. Wenig später wollte er mit dem Wagen seiner Frau aus einer Parklücke am Zweibrücker Hof fahren und übersah dabei den anderen Wagen. Bei der Kollision entstand an dem fremden Fahrzeug ein Schaden von über 4000 Euro. Er stieg aus, räumte seine Schuld ein, bot der geschädigten Autobesitzerin Geld an und bat darum, die Polizei rauszuhalten, als ein Zeuge äußerte, die Kombination aus Bier und Unfall werde ihn jetzt wohl den Führerschein kosten. Die „Gegnerin“ bestand jedoch darauf, die Polizei zu rufen. Bis zum Eintreffen der Beamten, so zumindest der Plan, ging der Herdecker mit seiner Tochter und deren Freund, die ebenfalls vor Ort waren, einen Kaffee im „Ruhrschlösschen“ trinken. Als die Tochter kurz auf Toilette ging, nutzte der 68-Jährige die Chance und suchte das Weite. Am nächsten Tag stellte er sich der Polizei. Daraufhin wurde sein Führerschein im Januar vorläufig eingezogen. „Ich hatte Angst“, betonte der Herdecker, der bislang lediglich ein Mal wegen zu schnellen Fahrens aufgefallen war, jetzt vor Gericht.

Keine typische Unfallflucht

Sein Verteidiger fügte hinzu, dass es ihnen gar nicht um eine Geldstrafe ginge. Den Betrag würde sein Mandant natürlich bezahlen. Vielmehr ginge es um die Vermeidung einer Sperre zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Tatsächlich wertete das Gericht die Tat letztlich nicht als typische Unfallflucht und verurteilte ihn zu 20 Tagessätzen à 35 Euro Geldstrafe sowie zu drei Monaten Fahrverbot. Die gefürchtete Sperrfrist blieb dem Rentner erspart. Bei allem Verständnis fand Richter Heinz-Dieter Beckmann in der Urteilsbegründung allerdings deutliche Worte: „Wenn sie wirklich nur eine Flasche Bier getrunken haben, dann war das eine ganz große Dummheit. Es ist immer besser, zu dem zu stehen, was man gemacht hat. Das ist eine Fehlreaktion und die ist eben angemessen zu ahnden.“