Herdecke.. Auswirkung des Streits um Dr. Burkhard Koll: Trotz starker Hoden-Schmerzen wies das Gemeinschaftskrankenhaus einen Herdecker ab, da im Juli 2013 die urologische Ambulanz geschlossen wurde. Der 33-Jährige denkt über rechtliche Schritte nach.
Wer die Geschichte und Entwicklung rund um die Schließung der urologischen Ambulanz im Gemeinschaftskrankenhaus (GKH) Herdecke verfolgt hat, dürfte sich über die folgende Beschwerde eines Patienten nicht wundern. Es war fast voraussehbar, dass es nach dem Aus für diese Abteilung zum 31. Juli 2013 und dem folgenden Rechtsstreit mit dem Urologen Dr. Burkhard Koll mal zu Problemen kommen würde.
Verletzung nach Fahrrad-Sprung
So geschehen im folgenden Fall: Am Sonntag war ein Herdecker mit dem Mountainbike unterwegs. In Witten plante er beim Cross Country einen Sprung in die Tiefe. Der 33-Jährige landete unglücklich, der Körper schlug durch, er hatte fortan Schmerzen im Schritt. Da diese bis Mittwoch stärker wurden, ließ er sich von einem niedergelassenen Urologen in Witten behandeln.
Der verwies ihn nach einer Ultraschall-Diagnose in ein Krankenhaus. „Es sei akut und sollte besser operiert werden“, berichtet der Herdecker. Da er in der Ender Klinik geboren wurde, dort wegen vieler Wehwehchen als „überzeugter Anthro-Patient“ zufriedenstellend behandelt wurde und Dr. Koll erst vor zwei Jahren erfolgreich eine Nierenstein-Erkrankung therapierte, stellte sich der Herdecker mit seinen Schmerzen in der GKH-Ambulanz vor. Dort hätten ihn alle freundlich behandelt, auch der Chirurg, der ihn untersuchte. Dann kam auch Dr. Koll vorbei, der ihn zusätzlich medizinisch beriet. „Er sagte mir, dass die Verletzung nicht lebensgefährlich sei und man diese operieren könne.“
Aber nicht, und damit zum Knackpunkt, im Gemeinschaftskrankenhaus. „Die sagten mir trotz der Einweisung eines Urologen allen Ernstes, dass ich mit meinen akuten Schmerzen nach Hagen, Witten oder Dortmund fahren soll, obwohl ich dort schon mal schlechte Erfahrungen gemacht habe.“ Die Ärzte und Schwestern hätten sich aber wegen der Ablehnung entschuldigt und konnten nur auf die Entscheidung der vorigen Geschäftsführung verweisen. Der 33-Jährige erfuhr dann gestern an anderer Stelle, dass er um eine Operation herumkommt und nun wegen seiner Hyatidentorsion (eine schmerzhafte Hoden-Verletzung eines funktionslosen Appendix als Überbleibsel aus der Embryonalzeit) starke Schmerzmittel nehmen soll. „Es wäre schöner gewesen, wenn ich das alles schon am Vortag erfahren hätte. Und dass ich als Schmerzpatient quasi in `meinem` Krankenhaus abgewiesen werde, ärgert mich maßlos.“
Dr. Alfred Längler als Nachfolger der vorigen Geschäftsführung und aktueller Ärztlicher Direktor bewertete den Vorgang so: „Medizinisch war das alles in Ordnung. Wenn keine Lebensgefahr besteht, müssen wir Patienten mit akuten urologischen Erkrankungen nach Witten oder Hagen verweisen. Menschlich hätte es besser laufen können, für den Patienten war das sicher unangenehm.“ Er wollte das Gespräch mit dem abgewiesenen Herdecker suchen, um ihm die Hintergründe zu erklären.
Unklar und irritierend sei für Längler, wie und warum Dr. Koll hinzu gezogen wurde. „Er hat klar definierte Aufgaben bei uns, die wir als Arbeitgeber ihm trotz der wirksamen Änderungskündigung zuweisen können. Wir haben ihm nichts verboten. Auch er ist ärztlich verpflichtet, in Notfällen Patienten zu behandeln.“ Grundsätzlich bleibe es aber dabei, dass Patienten mit urologischen Beschwerden stets an niedergelassene Ärzte oder in benachbarte Krankenhäuser verwiesen würden, wohin sie gegebenenfalls auch ein Notarzt von Ende fahren würde. „Wir oder ein Chirurg würden einen Urologie-Patienten nur dann operieren, wenn akute Lebensgefahr besteht.“
Entschuldigungen ausgesprochen
Der 33-Jährige Herdecker hörte sich gestern die Entschuldigungen des Krankenhauses an, fühlte sich aber auch durch ein „nicht zu übersehendes“ Plakat in der Notaufnahme neben einem Behandlungszimmer zu Unrecht abgewiesen. Darauf war zu lesen, dass die GKH-Zentralambulanz auch urologische Notfallpatienten behandle. Da diese Aussage überholt und nicht mehr gültig ist, wurden diese Plakate gestern abgehängt. „Das ist bis dato keinem aufgefallen. Schade, dass dies keiner aus unserem Haus gemerkt hat“, so Längler.
Der Ärger des Herdeckers, der sich nach der Abweisung auch vor Ort bei der Geschäftsführung beschwerte und eine Dame antraf („Ihr Haus verweigert mir tatsächlich die Behandlung?“ - Antwort: Ja.“), war auch am Tag danach noch nicht verraucht. Schriftlich teilte er dem Gemeinschaftskrankenhaus mit, dass er sich als Inhaber einer Rechtsschutzversicherung juristische Schritte vorbehalte und sich mit einem Anwalt beraten wolle. „Was ist denn mit Leuten, die nachts mit akuten Nierensteinen nach Ende kommen, werden die auch abgewiesen? Wenn ja, halte ich das für einen Skandal.“
Hintergrund
Aus Wettbewerbsgründen entschied die Klinikleitung Ende 2012, die urologische Ambulanz zu schließen. Dies könnten auch niedergelassene Ärzten leisten. Damit erhielt Dr. Koll als Leiter der Urologie eine Änderungskündigung, gegen die er klagte, da er als untergeordneter Arzt in der Chirurgie tätig werden sollte.
Weiterer Streitpunkt: Das Gemeinschaftskrankenhaus wertete die Urologie als Abteilung, der klagende Arzt ging von einem Fachbereich aus. Das Arbeitsgericht Hagen gab dem Kläger im November 2013 Recht. Die Klinikleitung verzichtete auf eine Berufung, damit bleibt Dr. Koll Leiter eines aber nun nicht mehr existierenden Fachbereichs.