Hagen/Wetter. . Ein erbitterter Streit um ein ungewolltes Kind: Das Verfahren um einen Wetteraner, der die Großmutter seines Sohnes erpresst und bedroht haben soll, wurde eingestellt. Das lag vor allem an der Seniorin, die sich in Widersprüche verstrickte.

Die Vorwürfe gegen einen Wetteraner, er habe die Großmutter seines Sohnes erpresst und bedroht, sind vom Tisch. Am Donnerstag stellte die 6. Große Strafkammer des Hagener Landgericht das Verfahren gegen den 28-jährigen ein. Plötzlich ging alles ganz schnell: In einer Verfahrensabsprache hatte die Staatsanwaltschaft die Einstellung beantragt. Nach einer widersprüchlichen Aussage der vermeintlich Geschädigten sah sie keinen Grund mehr, die Anklagevorwürfe aufrecht zu erhalten.

Angeblich mit Hammer gedroht

Ursprünglich war dem 28-jährigen aus Wetter vorgeworfen worden, er habe die Großmutter seines ungewollten Kindes mit einem Hammer bedroht und versucht, sie mit Benzin zu überschütten, um so Geld für den Unterhalt von der 60-jährigen zu erpressen.

Hintergrund ist ein erbitterter Unterhaltsstreit um ein ungewolltes Kind. Laut dem Angeklagten hatten er und seine Freundin sich 2011 für eine Abtreibung entschieden – aufgrund der damaligen prekären finanziellen Lage des Paares.

Er hatte jedoch nicht mit der werdenden Großmutter gerechnet, die auf ihre Tochter einwirkte, das Baby zu bekommen. Den jungen Vater beruhigte die 60-jährige, indem sie ihm zusicherte, ihn bei Unterhaltszahlungen zu unterstützen.

Trotzdem kam es zu Streitigkeiten und Spannungen mit der Großmutter in den folgenden zwei Jahren. Der Mann räumte ein, dass er im Juli 2013, am Tag der angeblichen Benzinattacke, voller Wut nach einem Streit den Wohnungsschlüssel der 60-jährigen an sich genommen hatte. Mehr sei aber nicht geschehen.

Daher war es an der Geschädigten, Licht ins Dunkel zu bringen. Die verstrickte sich jedoch in Widersprüche. Angeblich habe der Angeklagte mit einem Hammer gegen ihre Fensterscheibe geschlagen, aber ohne diese zu zerbrechen. Und auch an den Hammer selbst konnte sich die Frau nicht erinnern. Ähnlich schwammig äußerte sie sich zu der Benzinattacke. Mal soll er mit einem halben Liter Benzin ihre Kleidung durchtränkt haben, an einem anderen Punkt ihrer Aussage sollen es nur wenige Spritzer gewesen sein. Außerdem betonte sie immer wieder, dass sie ihren Beinahe-Schwiegersohn nicht ins Gefängnis bringen wolle.

Glatter Freispruch nicht möglich

Nach einer derartig widersprüchlichen Aussage waren weder Richter noch Staatsanwaltschaft der Meinung, dass ein Verbrechen vorgelegen hat. Einziger Knackpunkt war der Vorfall mit dem Schlüssel, der eine versuchte Nötigung darstellte. Ein glatter Freispruch war so nicht möglich. Der Einstellung des Verfahrens stimmte der 28-jährige daher nur mit erheblichen Bauchschmerzen zu: „Für mich ist das ein Urteil zweiter Klasse. Es steht ja immer noch im Raum, dass ich die Taten begangen haben könnte.“