Gevelsberg. Nachdem ein 32-jähriger Gevelsberger vor einigen Jahren mehrfach wegen Drogendelikten verurteilt worden war und Auflagen, wie den Nachweis der Drogenabstinenz, nicht erfüllte, wurde ihm 2011 sein Führerschein entzogen. Trotzdem erwischte die Polizei ihn Mitte März am Steuer eines VW Scirocco auf der Hagener Straße.

Er zeigte einen polnischen Führerschein vor, das reichte weder den Ordnungshütern noch der Staatsanwaltschaft, die den 32-Jährigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis anklagte. So kam es nun für ihn zum Gerichtstermin.

Er habe die Rahmenbedingungen des Führerscheinentzuges umgehen wollen, hieß es in den Vorwürfen. Doch, dass die Anklage auf tönernen Füßen stand, wussten sowohl die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Dräger, als auch Strafrichterin Walther. Da musste Verteidiger Michael Aßhauer gar nicht mehr sein eingereichtes Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm großartig erläutern.

Sein Mandant hatte tatsächlich einen neuen Führerschein in Polen gemacht und nachweislich seinen Wohnsitz ein halbes Jahr in dem Nachbarland. Somit habe er das Wohnsitzprinzip eingehalten und den Führerschein zu Recht erworben, so dass dieser zunächst auch in Deutschland gilt.

Oberamtsanwältin Dräger führte im Abschlussplädoyer aus: „Natürlich wollte der Angeklagte dadurch die deutschen Sanktionen umgehen, aber er hat das Wohnsitzprinzip eingehalten und innerhalb der Europäischen Union gibt es etliche Urteile, dass nur der Mitgliedstaat, der einen Führerschein ausstellt, die charakterlichen Eigenschaften zum Besitz der Fahrerlaubnis zu prüfen hat. Daher ist das Vorgehen des Angeklagten zum jetzigen Zeitpunkt nicht strafbar. Das bedeutet Freispruch.“ Das Strafgericht sah es genauso, der Gevelsberger wurde freigesprochen.