Wetter. .

Einen Einkaufsbummel in Wetter nutzte ein 38-jähriger Wuppertaler dazu, im wahrsten Sinne des Wortes „bargeldlos“ zu shoppen. Er steckte ein, was ihm gerade gefiel. Jetzt befasste sich das hiesige Amtsgericht mit seinem Fall.

Am 27. Mai schlenderten der 38-Jährige und ein gesondert verfolgter Komplize durch die Gänge eines Discounters in Wetter. In einem nur vermeintlich unbeobachteten Moment ließen sie dann offenbar völlig wahllos Ware in einem Rucksack verschwinden. 24 Tafeln Merci-Schokolade, drei beleuchtete Pinzetten und weitere Kosmetikartikel im Gesamtwert von knapp 100 Euro wechselten kurzfristig den Besitzer. Als die dreisten Diebe allerdings den Kassenbereich mit ihrer Beute passieren wollten, mussten sie feststellen, dass sie aufgeflogen waren. Wenig später erhielt der bis dato unbescholtene Wuppertaler Post der unangenehmen Sorte: Per Strafbefehl wurde er zur Zahlung von 40 Tagessätzen à 50 Euro Geldstrafe verurteilt. Mit der Höhe ganz und gar nicht einverstanden, legte er postwendend Einspruch ein.

Von Wetter weggezogen

Vor dem Amtsgericht wurde der Fall jetzt erörtert - wenn auch in seiner Abwesenheit. Mittlerweile nach Saarbrücken verzogen, schickte der 38-Jährige seinen Verteidiger, um für ihn zu „kämpfen“. Dabei ging es ihm aber gar nicht darum, den Vorwurf in Abrede zu stellen. Über seinen Rechtsanwalt räumte er den dilettantischen Versuch ein. Vielmehr hoffte er darauf, dass das Gericht die Strafe etwas reduzieren würde. Tatsächlich hatte er Glück.

In Anbetracht der Tatsache, dass er zwischenzeitlich arbeitslos wurde, mit Blick auf seine unauffällige Vergangenheit und unter Berücksichtigung der geständigen Einlassung, zeigten sich Staatsanwaltschaft und Gericht „einsichtig“.

Die Strafe wurde auf 40 Tagessätze à zehn Euro reduziert. Diese Sanktion akzeptierte der Verteidiger prompt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.