Wetter/Hagen. .

Immer dann, wenn in ihrem Leben etwas schief lief, verfiel eine 33-jährige Frau aus Wetter ihrer Sucht: Über das Internet orderte sie Ware, die sie nicht bezahlen konnte. Jetzt stand sie wegen Betrugs in drei Fällen vor dem Hagener Amtsgericht - und erhielt dort die buchstäblich allerletzte Chance.

Das Bestellen wurde für die bereits einschlägig vorbestrafte Frau zum Zwang. Sie fühlte sich schlecht, also schaltete sie den Computer an und kaufte ein. Geld zum Begleichen der Rechnungen fehlte ihr immer. Deshalb veränderte sie ihren Namen oder die Adresse geringfügig, um von sich abzulenken - und flog immer auf. Zwischenzeitlich musste sie die Eidesstattliche Versicherung abgeben. Es kümmerte sie nicht. Und, im Februar vergangenen Jahres, wurde sie wegen 37-fachen Bestellbetrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Auch Schulrucksack nicht bezahlt

Dass sie noch mehr auf dem Kerbholz hatte, verschwieg sie dem Gericht. Denn, in drei Fällen zwischen Juni 2008 und Oktober 2011, orderte sie bei einem Spielwarenhändler Konsolenspiele und einen Schulrucksack für ihre Tochter im Gesamtwert von 258,75 Euro – und zahlte wieder keinen Cent.

Jetzt saß die Wetteranerin in Hagen auf der Anklagebank und räumte ihre aktuellen Fehltritte schnell ein. „Ich hatte natürlich das Problem mit dem Bestellen. Ich habe immer probiert aufzuhören und bin wieder rückfällig geworden. Jetzt habe ich mich Schritt für Schritt geändert, gehe zur Therapeutin. Und es geht mir gut. Mit Hilfe habe ich es geschafft, ohne hätte ich es nicht geschafft.“ Zwei der drei Rechnungen habe sie bereits beglichen.

Tatsächlich lag nicht Neues gegen die 33-Jährige vor und selbst ihre Bewährungshelferin zeigte sich optimistisch. Mittlerweile laufe die Zusammenarbeit gut, die Angeklagte halte ihre Termine größtenteils ein und sage ansonsten ab. Die Therapie tue ihr offenbar wirklich gut. Im letzten Jahr habe sie sich sehr positiv entwickelt.

Gericht fiel Entscheidung nicht leicht

Das Gericht machte sich die Entscheidung nicht leicht, kam jedoch letztlich zu dem Entschluss, der Wetteranerin das Gefängnis zu ersparen: Mit Blick auf das Urteil aus dem vergangenen Jahr wurde das Verfahren eingestellt. Zweifel ließ der Richter allerdings nicht aufkommen: „Das wird sicherlich die letzte Gnadenentscheidung sein, die von diesem Gericht zu erwarten ist.“ sam