Wetter. .

Als wieder einmal totale Ebbe in seiner Kasse herrschte, wusste sich ein 51-jähriger Mann aus Wetter zu helfen. Kurzerhand haute er das Jobcenter übers Ohr und kassierte Unterstützung, die ihm gar nicht zustand. Dem nicht genug, „zwackte“ er bei seiner ahnungslosen Nachbarin Strom ab. Jetzt stand er wegen Betrugs und Entziehung elektrischer Energie vor dem hiesigen Amtsgericht.

Anfang 2011 häuften sich die Schulden und Geld für die Begleichung seiner Stromrechnung besaß der Wetteraner auch nicht. Etliche, teils einschlägige Vorstrafen und eine laufende Bewährung konnten ihn in dieser Situation keines Besseren belehren. Vielmehr tat er, was er schon so oft getan hatte: Er lebte auf Kosten Anderer. Dem Jobcenter verschwieg er einen Mini-Job. So erhielt er bis zum Sommer vergangenen Jahres 2760 Euro zu Unrecht. Gleichzeitig, um weitere Kosten zu sparen, klemmte er sich an die Stromleitung seiner Nachbarin mit dran. Seine geheime Selbstbedienung flog auf, als die Stromrechnung der Frau immer höher wurde.

Karten auf den Tisch gelegt

Vor Gericht legte er die Karten jetzt sofort auf den Tisch. Von dem Geld vom Jobcenter habe er private Schulden bezahlt, gab der 51-Jährige zu. „Ich weiß, das war falsch.“ Was den „abgezapften“ Strom betraf, versicherte er, er habe nur eine kurze Zeit überbrücken wollen, habe es dann jedoch schlichtweg vergessen. Als sie ihm irgendwann von ihrer viel zu hohen Rechnung erzählt habe, habe sich sein schlechtes Gewissen gemeldet und er habe gebeichtet. „Ich wollte ihr wirklich nicht schaden. Ich wollte wirklich nicht auf ihre Kosten leben.“

Mittlerweile habe er bereits 300 von den 450 Euro Schaden beglichen. Dann flossen plötzlich Tränen. Der Wetteraner hatte Angst. „Ich möchte nicht in Gefängnis“, bettelte er, der zehn Voreintragungen im Strafregister mitbrachte und gerade erst vor Gericht gestanden hatte, weil er in Dortmund drei Mal „umsonst“ getankt hatte. Richter Heinz-Dieter Beckmann beruhigte ihn, ließ andererseits jedoch keine Zweifel aufkommen: „Das nächste Mal gehen Sie ab. Das kann ich Ihnen versprechen.“

Richter warnt vor weiterem Fehltritt

Mit fünf Monaten Haft auf Bewährung endete das Verfahren wenig später. In der Begründung des Urteils redete Beckmann Tacheles: „Das sind alles keine großen Sachen, die Sie machen. Aber es häuft sich. Sie müssen sich an die Regeln halten.“

Eindrücklich warnte er den Wetteraner vor einem weiteren Fehltritt und erinnerte ihn an die Konsequenzen. Der präsentierte sich geläutert und gelobte Besserung: „Versprochen!“