Herdecke/Hagen. .

Von seiner Drogensucht getrieben, ging ein 33-jähriger Herdecker auf Beutezug und wurde einmal mehr ertappt. Jetzt stand der bereits umfangreich und einschlägig Vorbestrafte vor einer Berufungskammer des Hagener Landgerichts. Sein Ziel: eine mildere Strafe.

Trotz etlicher Vorbelastungen nach Diebstählen, Einbrüchen, Betäubungsmitteldelikten oder Gewalttaten und mehreren Gefängnisaufenthalten konnte er es nicht lassen. Seine Drogenabhängigkeit trieb ihn immer wieder dazu, Straftaten zu begehen. Ende August 2011 stahlen er und ein Komplize den Rucksack eines Lokführers. Mit der Kreditkarte, die sich in der Tasche ihres Opfers befand, ging die Diebe „shoppen“. In drei Geschäften erwarben sie mit der geklauten Visa-Card Sportbekleidung, weitere Anziehsachen und Uhren im Gesamtwert von knapp 1400 Euro. Alles Gegenstände, die sich leicht zu Geld für den nächsten „Schuss“ machen ließen.

Im November 2011 verschaffte sich der Herdecker dann über einen Balkon Zutritt zu einem Wohnhaus in Hagen. Hier entwendete er Papiere und eine Scheckkarte. Als er versuchte, mit der erbeuteten Karte Geld an einem Bankautomaten abzuheben, scheiterte er kläglich. Das Gerät spuckte kein Geld aus, sondern zog die Karte ein. Darüber hinaus sollte er an drei weiteren Einbrüchen beteiligt gewesen sein.

Mitte Juni stand der 33-Jährige vor dem Hagener Amtsgericht. Dort räumte er den Diebstahl des Rucksacks, die Einkäufe und den Einbruch in Hagen ein. Was die drei weiteren „Brüche“ betraf, hielt er sich bedeckt. Diese Vorwürfe wurden letztlich mit Blick auf die ohnehin zu erwartende Strafe eingestellt. Für den „Rest“ kassierte er ein Jahr und neun Monate Haft – ohne Bewährung. In der Hoffnung, das Gericht in zweiter Instanz milder stimmen zu können, legte er, der gerade eine weitere Strafe absitzt, Berufung ein.

Jetzt befasste sich die 5. Kleine Strafkammer mit seinem Fall. Hier ließ die Staatsanwältin schnell durchblicken, dass eine geringere Strafe aus ihrer Sicht nicht in Frage kam und kündigte an, dass sie die drei vorläufig eingestellten Einbruchsfälle wieder verfolge, falls es am Ende der Berufung nur einen Monat weniger gebe. Und auch die Vorsitzende Richterin sah die Sache eher skeptisch. Zum einen, so deutete sie an, sei das Urteil des Amtsgerichts durchaus angemessen gewesen. Zum anderen wies sie darauf hin, dass aus der Strafe, die der Herdecker gerade verbüße und dem Urteil, um das es in diesem Verfahren gehe, eine Gesamtstrafe gebildet werden müsse. Hinzu komme eine weitere Verurteilung, die nur noch nicht rechtskräftig sei. Nach einer kurzen Beratung gaben sich der Angeklagte und seine Anwältin schließlich „geschlagen“: Die Berufung wurde zurückgenommen.