Wetter/Herdecke. .

Scheinbar unlösbare Probleme ließen eine 29-jährige Frau aus Herdecke im September zur Flasche greifen. Offenbar sturzbetrunken setzte sie sich dann in ihr Auto, um nach Wetter zu fahren. Die Polizei stoppte sie an einer Kreuzung. Jetzt saß sie in Wetter auf der Anklagebank.

Private Fotos der jungen Herdeckerin, die im Internet landeten, sorgten am Nachmittag des 28. September augenscheinlich für viel Ärger und einen viel zu tiefen Blick ins Glas. Mit bis zu 2,4 Promille Alkohol im Blut setzte sie sich ans Steuer. Der Autofahrer hinter ihr wurde aufmerksam, registrierte die Schlangenlinien und befürchtete, sie könne in der Leitplanke oder gar im Gegenverkehr landen. Seine Frau, die auf dem Beifahrersitz saß, rief die Polizei. An der Kreuzung Kaiserstraße-Friedrichstraße fand die Fahrt ein jähes Ende. Konsequenzen: Alkoholtest, Blutabnahme, Sicherstellung des Führerscheins und ein Strafverfahren. Vor Gericht wollte sich die bis dato völlig unbescholtene junge Frau nicht zu den Ereignissen des Septembernachmittags äußern. Dem entsprechend wurden der Augenzeuge und die beiden Polizeibeamten befragt.

29-Jährige wirkte niedergeschlagen

Eine Polizistin erinnerte sich im Zeugenstand, dass die 29-Jährige deutlich alkoholisiert und sehr niedergeschlagen gewirkt habe. Noch vor Ort habe sie von ihren Problemen mit den Fotos im Internet berichtet. Beide Beamte waren sich sicher, dass sie die Angeklagte belehrt hätten und dass die der Blutentnahme zugestimmt habe. Erst im Laufe der Zeit sei die Herdeckerin immer aggressiver geworden. Offenbar, so die spätere Einschätzung des Staatsanwalts, sei ihr erst nach und nach bewusst geworden, welche Folgen das Ganze haben würde.

Der Verteidiger hatte Zweifel: Zum einen vertrat er die Auffassung, seine Mandantin sei nicht umfassend genug belehrt worden; zudem bemängelte er die Blutabnahme selbst. Da der Untersuchungsbericht nicht unterschrieben war, könne nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass tatsächlich ein Arzt die Blutabnahme ausgeführt habe. Also könne seiner Mandantin eine relevante Alkoholisierung nicht nachgewiesen werden. So müsse davon ausgegangen werden, dass die Herdeckerin wegen ihrer Alkoholisierung schuldunfähig war. Er beantragte Freispruch. Nun brach die 29-Jährige ihr Schweigen: „Es tut mir leid, was passiert ist.“ Und: „Ich kann mich an keine Autofahrt erinnern.“

600 Euro Geldstrafe

Das Gericht hatte keine Zweifel, dass die Frau erheblich alkoholisiert gefahren war - allerdings lediglich im Zustand verminderter und nicht aufgehobener Schuldfähigkeit. Die junge Frau wurde zu 600 Euro Geldstrafe und einer noch fünfmonatigen Sperrfrist zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.