Wetter. .
Äußerst brutal sollte ein 34-jähriger Wetteraner eine Frau mit Fausthieben traktiert haben. Gestern musste er sich wegen Körperverletzung vor dem hiesigen Amtsgericht verantworten. Dort gab es eine Überraschung: Der Angeklagte entpuppte sich als eigentliches Opfer. Die vermeintlich Geschädigte stellte sich als aggressive Stalkerin heraus.
Der Vorwurf klang gleichermaßen eindeutig wie erschreckend: Am Abend des 4. Juli vergangenen Jahres sollte der Wetteraner die Frau auf einem Parkplatz in der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße mit Faustschlägen zu Boden gestreckt, sich dann auf sie gesetzt und weiter auf sie eingeprügelt haben. Fakt ist: Sie konnte später Prellungen vorweisen.
Gestern saß der vermeintliche Angreifer auf der Anklagebank und konnte es nicht fassen. Verzweifelt berichtete er von seinen Erfahrungen mit der Frau, die für eine Zeit seine heimliche Geliebte gewesen war. Damals und auch heute noch tyrannisiere sie ihn mit Anrufen und sms, beschimpfe, beleidige und verfolge ihn, beschädige seine Autos oder bremse ihn bei voller Fahrt aus.
An Abend des 4. Juli habe sie ihm vor seinem Haus aufgelauert. Und: Nicht er habe sie angegriffen, sondern sie ihn. Sie habe ihn am Daumen verletzt, habe ihm Schürfwunden und Prellungen zugefügt. Er habe sie lediglich weggeschubst.
Richter sieht eine„krankhafte Eifersucht“
Pikantes Detail: Just am Morgen des vermeintlichen Tattages erwirkte er beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Stalkerin. Der Beschluss untersagte es ihr, ihn zu bedrohen, zu belästigen, sich ihm zu nähern oder auf irgendeine Weise Kontakt zu ihm aufzunehmen. Großartige Überzeugungsarbeit hatte der Wetteraner bei Antragstellung gar nicht leisten müssen, da die junge Frau offenbar gerade in dem Moment angerufen und ihm gedroht hatte, als die Rechtspflegerin neben ihm gestanden und alles gehört hatte.
Doch, von all dem wollte die 34-Jährige nichts wissen. Nie habe sie ihn belästigt, bedroht oder beleidigt. Die sms und Anrufe würden sicherlich von einer anderen Frau stammen – zum Beispiel von ihrer Schwester. Denn, mit der habe er schließlich auch etwas gehabt. Und, was den Tatabend betraf, versicherte sie: „Er hat mich angegriffen. Ich habe ihm gar nichts getan.“ - Dumm nur, dass zwei Bekannte die Vorgehensweise und Attacken der Stalkerin mehrfach aus nächster Nähe beobachtet hatten und das vor Gericht auch glaubhaft schilderten.
Als Opfer überzeugte die Frau letztlich nicht. Das Gericht schenkte dem Angeklagten Glauben und sprach ihn frei. Richter Heinz-Dieter Beckmann wandte sich direkt an die 34-Jährige: „Offenbar leiden sie unter krankhafter Eifersucht.“ Vielmehr warne er sie jetzt davor, sich mit dem Stalken strafbar zu machen. Für den Fall, dass sie nicht klar komme, solle sie sich ärztliche Hilfe suchen.