Herdecke/Wetter. .

Mit rund 3,5 Promille Alkohol im Blut und quasi im Halbschlaf hatte ein 51-jähriger Herdecker den Heimweg angetreten - hinter dem Steuer seines Autos. Jetzt musste sich der umfangreich und einschlägig Vorbestrafte wegen dieser Trunkenheitsfahrt vor dem Amtsgericht in Wetter verantworten.

Als ein Kollege am 26. Juli Geburtstag und Ausstand gefeiert hatte, hatte der Herdecker kräftig gebechert. Trotzdem hatte er sich schließlich in seinen Honda gesetzt und Gas gegeben. In Schlangenlinien war er durch Hagen gefahren, war immer wieder in den Gegenverkehr geraten und hatte dabei die Augen nahezu komplett geschlossen, war also immer wieder in einen Sekundenschlaf gefallen. Andere Autofahrer hatten ihm glücklicherweise ausweichen können. Dann hatte ihn die Polizei gestoppt. In diesem Moment hatte sich das Ausmaß der Alkoholisierung offenbart. Als er aussteigen sollte, war der 51-Jährige förmlich aus dem Auto gefallen. Ein Beamter hatte ihn gerade noch auffangen können. Ergebnis des Alkoholtestes: 3,52 Promille.

Vor Gericht räumte der Herdecker den Vorfall gestern sofort ein, auch wenn er sich nicht daran erinnern können wollte. „Mir tut das furchtbar leid. Durch die Sache habe ich alles verloren.“ Tatsächlich verlor er erst den Führerschein und infolgedessen seinen Job.

Gericht verhängtzweijährige Sperre

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft brachte es schließlich auf den Punkt: „Man kann wirklich sagen, es ist eine Schnapsleiche mit einem Auto durch die Gegend gefahren. Zum Glück ist nichts Schlimmes passiert.“ Der Angeklagte mache einen alkoholkranken Eindruck auf ihn. „3,52 Promille ist ein Wert, den Andere nicht überleben.“ Der Verteidiger des Herdeckers sprach sich dafür aus, seinem Mandanten eine Therapie aufzuerlegen.

Das Gericht verurteilte den 51-Jährigen wegen fahrlässigen Vollrausches zu acht Monaten Haft auf Bewährung und verhängte eine zweijährige Sperre zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Zudem wurde er zu einer Entzugstherapie verpflichtet. „Es spricht alles dafür, dass er ein Alkoholproblem hat und eine Therapie ist die einzige Chance, dass er irgendwann wieder in den Tritt kommt“, so Richter Heinz-Dieter Beckmann.