Wetter. Die Nennung auf einem Straßenschild ist eine Ehre. Kann sie aberkannt werden, wenn die Leistung lausig ist? Warum nicht, findet Klaus Görzel.

Der Zorn über miserable Zustellung mag noch echt gewesen sein. Beim Vorschlag, deshalb die Poststraße in Wetter umzubenennen, ist aber schon der Schalk im Nacken von Antragsteller Bernd Denzer zu sehen. Mit dem Ärger über die Zustellung war Denzer nicht allein, wie einige Mitglieder im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bekundeten. Mit seinem Umbenennungsvorstoß allerdings schon.

Bei der Poststraße waren es die armen Anwohner, denen niemand neue Briefköpfe und Ausweispapiere zumuten wollte. Bei der neuen Ruhrbrücke, dem zweiten Objekt, für das Bernd Denzer einen Namensvorschlag hatte, fehlten die Anwohner als Argument. Hier musste die Ehrenordnung für eine Ablehnung herhalten. Ohne Regelwerk kommt in Wetter so schnell kein Menschenname auf ein Straßenschild.

Die Ehrenordnung sollte bereits vor drei Jahren überarbeitet werden. Damals ging es um den Platz am Stadtsaal und Uli Schmidt als möglichen Namenspatron, wie jetzt bei der Brücke auch. Erstaunlich, wie gelassen Politikerinnen und Politiker hinnahmen, dass die Verwaltung seitdem nichts unternommen hat, um den Auftrag zur Überarbeitung abzuarbeiten.

Bei all ihrem Verständnis für den Zustell-Geschädigten: So richtig ernst nehmen wollte die Ausschussvorsitzende Kirsten Stich den Antragsteller wohl nicht. „Deswegen kommt die Post auch nicht schneller“, wollte sie den Umbenennungsantrag ins Leere laufen lassen.

Das Gegenteil bleibt ein schöner Traum: Wenn alle Städte, in denen die Briefe nicht zufriedenstellend ausgetragen werden, einem Beispiel Wetters folgen würden und der Post den Ehrenplatz auf einem Straßenschild nähmen, geriete das Unternehmen mächtig unter Druck.